Verwirrung um Einziehung von Cum-Ex-Millionen

176 Millionen Euro soll die Hamburger Warburg-Bank wegen eines Gerichtsurteils zurΓΌckzahlen. Angeblich soll sie das bereits getan haben.
Die Staatsanwaltschaft Bonn hat die im Zusammenhang mit "Cum-Ex"-GeschΓ€ften angekΓΌndigte Einziehung von rund 176 Millionen Euro von der Warburg-Bank ausgesetzt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte am Freitag, das Geldinstitut habe geltend gemacht, diese Zahlungen im Rahmen des Steuerverfahrens bereits an das Finanzamt Hamburg geleistet zu haben. Dies werde jetzt vom Landgericht Bonn geklΓ€rt.
Mit der Einziehung sollte das erste rechtskrΓ€ftig gewordene Urteil des Landgerichts Bonn in der "Cum-Ex"-AffΓ€re umgesetzt werden. In dem im Juli 2021 vom Bundesgerichtshof (BGH) bestΓ€tigten Urteil war die Bank zur RΓΌckzahlung von mehr als 176 Millionen Euro verpflichtet worden. Ein Banksprecher betonte, die Bank habe dies bereits getan. "Mit den durch Warburg geleisteten RΓΌckzahlungen an das Finanzamt in Hamburg (im Steuerverfahren) sind die wegen der sogenannten Cum-Ex-AktiengeschΓ€fte der Warburg Bank fΓΌr die Jahre 2007 bis 2011 vom Finanzamt festgesetzten Steuern vollstΓ€ndig beglichen."
Milliardenschaden beim Staat
Bei "Cum-Ex"-GeschΓ€ften nutzten Investoren eine LΓΌcke im Gesetz, um den deutschen Staat ΓΌber Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit (Β«cumΒ») und ohne (Β«exΒ») AusschΓΌttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten FinanzΓ€mter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.
Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit ermitteln seit Jahren, um einen der grΓΆΓten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte aufzuklΓ€ren. Im vergangenen Jahr entschied der Bundesgerichtshof, dass "Cum-Ex"-GeschΓ€fte eine Straftat waren.
- Nachrichtenagentur dpa