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Polizistenmorde in Kusel: Lebenslange Haft für Hauptangeklagten – Revision eingelegt


"Hinrichtungscharakter"
Lebenslange Haft für Polizistenmörder von Kusel

Von dpa, lw, fho

Aktualisiert am 01.12.2022Lesedauer: 3 Min.
Der Hauptangeklagte (r) sitzt neben seinem Anwalt Leonhard Kaiser im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern: Das Urteil ist gefallen.Vergrößern des BildesDer Hauptangeklagte (r.) sitzt neben seinem Anwalt Leonhard Kaiser im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern: Das Urteil ist gefallen. (Quelle: Uwe Anspach)
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Der Mord an zwei Polizisten hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Sie wollten Wilderer stellen – und wurden erschossen. Der Täter wurde verurteilt und legte Revision ein.

Wegen Mordes an zwei Polizisten bei Kusel (Rheinland-Pfalz) ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kaiserslautern stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis als ausgeschlossen.

Bei dem nächtlichen Verbrechen Ende Januar auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz waren eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein fünf Jahre älterer Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden. Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Angeklagter legt Revision ein

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Hauptangeklagte mit dem Verbrechen Jagdwilderei vertuschen wollte. Im Kastenwagen sollen zum Tatzeitpunkt 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben.

Nach dem Urteil hat der Hauptangeklagte Revision eingelegt. Diese ging wenige Stunden nach der Urteilsverkündung am Mittwochabend ein, wie ein Sprecher des Landgerichts Kaiserslautern am Donnerstag sagte.

Keine Strafe für Mitangeklagten

Einen Nebenangeklagten sprach das Landgericht zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Er habe damit zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen. Der Mann soll sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt, aber nicht geschossen haben. Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden.

Der Hauptangeklagte hatte im Prozess ausgesagt, die Polizeistreife habe die beiden Männer überrascht. "Plötzlich" habe sein damaliger Komplize mit einer Schrotflinte zuerst die Polizistin erschossen und dann den Polizisten angeschossen. Daraufhin habe der Polizist zu schießen begonnen: Er (39) habe daher seinerseits den 29-Jährigen mit drei Schüssen aus einem Jagdgewehr in einer Art Notwehrsituation getötet. Dieser Version folgte das Gericht jedoch nicht.

Der Polizeikommissar hatte 15 Schüsse aus der Dienstwaffe abgegeben, in der verregneten Januarnacht aber den Schützen nicht getroffen.

Mit dem Urteil folgte das Gericht stattdessen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte erklärt, bei der Tat seien mehrere Mordmerkmale erfüllt. Die Tat habe zudem "Hinrichtungscharakter" gehabt – daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor.

Die Verteidigung hatte für "ein gerechtes Urteil" plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat "kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

"Wir werden das, was passiert ist, niemals vergessen"

Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Rheinland-Pfalz, Sabrina Kunz, sagte, man trauere um zwei junge Menschen, die in Ausübung ihres Dienstes ihr Leben lassen mussten. Der Jahrestag der Tat in zwei Monaten werde Wunden wieder aufreißen. "Wir werden das, was passiert ist, niemals vergessen", so Kunz.

Auch der Kaiserslauterer Polizeipräsident Michael Denne gedachte der getöteten Polizisten . "Wir respektieren das Urteil", teilte der Leiter des Polizeipräsidiums Westpfalz am Mittwoch mit. Die beiden Polizisten würden fehlen. "Daran ändert sich nichts. Wir sind in Gedanken bei ihnen und den Hinterbliebenen."

Der Direktor der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz, Uwe Lederer, sagte: "Die schreckliche Tat hat uns tief getroffen." Die beiden Polizisten würden "in unser aller Erinnerung bleiben". Man werde der beiden sowie weiterer 45 Kollegen an einer am Campus Hahn errichteten Gedenkstätte für im Dienst getötete Kolleginnen und Kollegen gedenken.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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