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Juwelen-Raub im Grünen Gewölbe: Bricht er den Ehrenkodex im Remmo-Clan?


Juwelenbeute übergeben
Ein Verstoß gegen den Ehrenkodex

Von t-online, psch

Aktualisiert am 19.12.2022Lesedauer: 2 Min.
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Aufnahmen einer Überwachungskammer zeigen den Einbruch: 31 Einzelteile seien nun sichergestellt worden. (Quelle: Reuters)
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Ein Großteil der Juwelen aus dem Dresdner Grünen Gewölbe ist zurück. Doch der Deal ist auch ein Verstoß gegen den Ehrenkodex der Clans. Wer hat geplaudert?

Vieles ist noch im Unklaren. Aber das vorläufige Ende des Juwelenraubs in Dresden hat das Zeug zu einem Krimi. In einer Anwaltskanzlei im Westen Berlins soll der Großteil des Diebesguts übergeben worden sein – auf Vermittlung des Anwalts eines der sechs Angeklagten.

Ungewiss ist, ob einer der Angeklagten mit den Behörden kooperiert hat. Oder ob mehrere oder sogar alle einen Deal mit den Ermittlern gemacht haben.

Die Aktion erfolgte kurz vor knapp. Am 6. Dezember endete am Kammergericht in Dresden bereits die Frist für Beweisanträge der Verteidiger von Rabieh (29), Bashir (27), Wissam (26), Abdul Majed (23), Mohamed (23) und Ahmed Remmo (24). Dass mindestens ein Täter jetzt geplaudert hat, wird vieles ändern. Da hofft jemand auf Strafmilderung.

Doch für den Remmo-Clan (oder eines ihrer Mitglieder) ist der Deal mit den Strafverfolgern zugleich gefährlich. Denn der Ehrenkodex des Clans besagt: Mit der Polizei wird nicht geredet. Wer sich doch auf Staatsanwälte oder Polizisten einlässt, verliert seine Ehre, seine Familie, wird ausgeschlossen.

Erheblicher Druck der Ermittler

Klar ist, die Ermittler müssen den Clan erheblich unter Druck gesetzt haben. Erst vor einer Woche hatte die Polizei bei einer Razzia mehrere Wohnungen der Remmo-Angehörigen durchsucht, auch wegen eines Bankraubes und anderer Delikte. Zudem sollen die Beamten an einem der Tatorte DNA-Spuren eines Clanmitglieds gefunden haben.

Eigentlich heißt es bei den Remmos immer, die Familie sei alles, man fürchte den Staat nicht. Das schien nun für mindestens einen der Angeklagten nicht mehr zu gelten.

Bislang war die Beweisaufnahme schwierig, keiner der Angeklagten hatte sich zu den Vorwürfen geäußert. Die Ermittler hatten zwar viele Indizien miteinander verknüpft und ein Gesamtbild gezeichnet. Aber ob das für eine Verurteilung gereicht hätte, ist nicht sicher. Das hat sich jetzt geändert.

Verwendete Quellen
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