Nur 83 Prozent dafür Dieses Bundesland strich erst 2018 die Todesstrafe
Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Mit einer Volksabstimmung 2018 wurde auch im letzten deutschen Bundesland die Todesstrafe formell abgeschafft. Doch warum gab es das Gesetz überhaupt so lange?
Das letzte Todesurteil auf deutschem Boden wurde 1981 vollstreckt. Werner Teske wurde aufgrund von "schwerwiegendem Landesverrat" per "unerwartetem Nahschuss in das Hinterhaupt" hingerichtet. Auf seinem Totenschein wurde allerdings "Herzversagen" als Todesursache eingetragen. Mit der Abschaffung der Todesstrafe in der DDR im Jahr 1987 war die Strafe auch formell auf dem gesamten deutschen Gebiet nicht mehr rechtens. Im Westen der Republik war die Todesstrafe bereits mit Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 abgeschafft worden. Doch in einigen Landesverfassungen war die Todesstrafe weiterhin vorgesehen.
So auch in Hessen. Allerdings hatte das Gesetz längst keine Gültigkeit mehr, da laut Artikel 102 des Grundgesetzes Bundesrecht über Landesrecht steht. Um das Gesetz aber auch formell abzuschaffen, gab es zur Landtagswahl 2018 eine Volksabstimmung, die unter anderem hierüber entschied. Zuvor hatte Bayern als vorletztes Bundesland die Todesstrafe noch bis 1998 in seiner Verfassung stehen.
Volksabstimmung: 83 Prozent dafür
Bei der hessischen Volksabstimmung stimmten 83,2 Prozent für die Änderung der Verfassung. 16,8 Prozent stimmten dagegen. Die Abstimmung zur Änderung der Verfassung beinhaltete allerdings nicht nur die Abschaffung der Todesstrafe. Wer für die Änderung votierte, stimmte auch der Aufnahme von sogenannten Staatszielen in die Verfassung zu. Diese gelten unter anderem in den Bereichen Nachhaltigkeit und Infrastruktur.
An ebendiesen Zusätzen waren vorherige Abstimmungen über die Änderung der Verfassung und der damit einhergehenden Abschaffung der Todesstrafe gescheitert. Parteien hatten sich nicht auf einen Entwurf einigen können. Die Änderung der Verfassung von 2018 war die größte seit Einführung der hessischen Landesverfassung 1946.
Die letzte zivile Hinrichtung in Westdeutschland wurde am 18. Februar 1949 in Tübingen vollstreckt. Richard Schuh wurde wegen Mordes aus niederen Beweggründen mithilfe der Guillotine exekutiert.
- spiegel.de: "Hessen streicht Todesstrafe aus Verfassung"
- welt.de: "Zum letzten Mal kam die Guillotine in Tübingen zum Einsatz"
- mdr.de: "Todesstrafe in der DDR"
- Eigene Recherche