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"Identitären Bewegung": Rechtextremisten reisen trotz Verbots nach Italien


Auto statt Flugzeug
Rechtextremisten reisen trotz Verbots nach Italien

Von t-online, law

17.05.2025 - 16:33 UhrLesedauer: 2 Min.
Grenzkontrolle bei der Einreise nach Deutschland: Trotz Ausreiseverbots reiste eine Gruppe Rechtsextremisten nach Italien.Vergrößern des Bildes
Grenzkontrolle bei der Einreise nach Deutschland: Trotz Ausreiseverbots reiste eine Gruppe Rechtsextremisten nach Italien. (Quelle: Frank Hörmann/Sven Simon/imago-images-bilder)
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Sie waren am Münchner Flughafen an der Ausreise gehindert worden. Eine Gruppe deutscher Rechtsextremisten ist trotz Verbots zu einem Treffen nach Italien gereist.

Eine Gruppe der "Identitären Bewegung" ist trotz eines Ausreiseverbots nach Italien zu einem Vernetzungstreffen europäischer Gleichgesinnter gereist. Am Donnerstagabend hatte die Bundespolizei am Flughafen München sechs Männer und zwei Frauen über mehrere Stunden festgehalten und befragt. Die acht Personen wollten mit einem Linienflugzeug nach Italien reisen. Gegen sie war eine Ausreisesperre nach Italien, Österreich und in die Schweiz angeordnet, die bis Samstagabend gelten sollte (t-online berichtete).

Damit sollte offenbar die Teilnahme der Gruppe an einem "Remigrations"-Gipfel in Mailand verhindert werden. Von diesem Treffen verbreiteten Teilnehmer und der Veranstalter aber am Samstag Fotos von einigen der gestoppten Aktivisten auf der Bühne bei dem Treffen. Zwei von ihnen standen in Lederhose und mit T-Shirt der "Identitären Bewegung Bayern" neben Martin Sellner, Galionsfigur der Identitären Bewegung.

Sellner ist ein Hauptredner der Veranstaltung in Mailand und arbeitet seit Jahren daran, den Begriff Remigration zum Schlagwort zu machen. Es ist in der Wissenschaft der neutrale Begriff für Rückwanderung von Menschen in ein Land, in dem sie Wurzeln haben. Für Sellner, Identitäre und Teile der AfD ist es ein Programm für massenhafte Vertreibung von Menschen.

Rechtsextremen drohen Konsequenzen

Die Konsequenzen der Ausreise sind noch unklar. Die Italienfahrer könnten gegen die Meldeauflage verstoßen haben, täglich zwischen 17 und 20 Uhr auf einer Polizeistation in Bayern zu erscheinen. Das Passgesetz, das Grundlage für das Ausreiseverbot war, kennt auch einen Straftatbestand, wenn jemand trotz bestehenden Verbots über eine Auslandsgrenze ausreist. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Gegen einen Teil der Reisenden laufen ohnehin noch Strafverfahren im Zusammenhang mit einem Auftritt teils vermummt an einem Flüchtlingsheim, einer wird in Zusammenhang gebracht mit einem Raub. Dabei ging es offenbar um eine türkische Fahne.

Die Gruppe hatte am Freitag noch versucht, per Eilantrag die Anordnung zu kippen und doch legal nach Italien reisen zu können. Das Verwaltungsgericht München hatte das aber zurückgewiesen und auf ein Hauptsacheverfahren verwiesen. Nach Ansicht des Gerichts war das Ausreiseverbot nicht klar ungeeignet für das Ziel, damit Schaden für das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden.

Schaden für Ansehen Deutschlands?

Das Ausreiseverbot war mit dem Argument begründet worden, die deutschen Rechtsextremisten trieben die transnationale Vernetzung der rechtsextremistischen Szene voran und würden aktiv für menschenverachtende Ideologie werben. Das berge die Gefahr für die Radikalisierung weiterer Personen und Erschließung finanzieller Mittel. Das Verwaltungsgericht war dem Anwalt der Identitären zufolge dem Argument gefolgt, internationales Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik Deutschland könnten erheblichen Schaden erleiden. Das sei möglich, "wenn der Eindruck entstünde, es würde nicht versucht, den Neonazismus, insbesondere grenzüberschreitend, zu unterbinden".

Die Identitären triumphierten auf dem Netzwerk X, die Grenzen seien offen, nachdem sie offenbar bei der Ausreise auf dem Landweg nicht kontrolliert wurden. Martin Sellner war in der Vergangenheit bei der Einreise nach Deutschland gestoppt worden.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
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