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Ex-Geheimagent: Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Werner Mauss


Strafe für Ex-Geheimagent
Werner Mauss warnt vor schwerwiegenden Konsequenzen

Von afp, dpa, rok

Aktualisiert am 05.10.2017Lesedauer: 2 Min.
Ex-Geheimagent Werner Mauss in Bochum im Landgericht in den Gerichtssaal.Vergrößern des BildesEx-Geheimagent Werner Mauss in Bochum im Landgericht in den Gerichtssaal. (Quelle: Marcel Kusch/dpa)
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Der frühere Geheimagent Werner Mauss ist wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Damit muss der 77-Jährige nicht ins Gefängnis.

Die Richter am Bochumer Landgericht zeigten sich am Donnerstag überzeugt davon, dass Mauss unter einem Decknamen große Vermögenswerte im Ausland versteckt und dadurch zwischen 2002 und 2011 Steuern in Millionenhöhe hinterzogen hat.

Mauss hatte die Vorwürfe vor Gericht bestritten, seine Verteidiger forderten einen Freispruch. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kündigten sie an, Revision einzulegen. Sie warfen den Richtern vor, entlastenden Beweisen "nicht zugänglich" gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und drei Monate Haft beantragt. Mauss behauptet, dass ihm die meist in Stiftungen angelegten Millionen nicht zuzurechnen seien.

In einer Stellungnahme von Mauss nach dem Urteil heißt es: "Gegenstand dieses Verfahrens ist nicht mein Privatvermögen, sondern ausschließlich das Geld der westlichen Sicherheitsbehörden. Mein Privatvermögen habe ich ca. 1996 gegenüber dem Finanzamt Essen in voller Höhe von Kolumbien kommend – als ausschließlich im Ausland Steuerpflichtiger – offiziell deklariert. Damit konnte ich die Reithalle und alles andere Private finanzieren. Den Treuhandvertrag hatte ich 1985 abgeschlossen. Dieser wurde nicht deklariert, weil man mir das verboten hatte. Er sollte absolut geheim bleiben, ein Geheimvertrag."

Mauss stand seit dem 29. September 2016 vor dem Bochumer Landgericht. Der gebürtige Essener arbeitete in den vergangenen Jahrzehnten wiederholt verdeckt für Bundesregierung und Polizeibehörden. Mauss soll unter anderem 1976 an der Wiederbeschaffung des gestohlenen Kölner Domschatzes in Belgrad mitgewirkt haben, ebenso im selben Jahr an der Festnahme des RAF-Terroristen Ralf Pohle in Athen.

Mauss erklärte zu seinen Aktivitäten: "Im Falle einer Verurteilung dürfte ich wichtige und ganz aktuell notwendige Operationen nicht weiterführen und beenden können. Das Abreißen meiner Führungstätigkeit bedeutet konkrete und ganz erhebliche Gefahren für die Operationen, vor allem aber für meine geheimen Mitarbeiter und Informanten. Können meine Kontaktpersonen ihrerseits bestehende Verpflichtungen – eingegangen im Vertrauen auf mich – nicht einhalten, werden sie mit Sicherheit enttarnt. Insbesondere in der dem Gericht bekannten Operation bedeutet dies den sicheren Tod meiner Informanten, meiner Familie und auch von mir."

Ins Visier der Ermittler war er durch eine Steuersünder-CD geraten, die das Land Nordrhein-Westfalen angekauft hatte. Richter Markus van den Hövel sprach in der Urteilsbegründung von einer "beeindruckenden Lebensleistung" von Mauss, die bei der Urteilsfindung berücksichtigt worden sei. Neben der Bewährungsstrafe wurde außerdem die Zahlung von 200.000 Euro an karitative Organisationen angeordnet.

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