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Doppelmord von Herne: Gericht verurteilt Marcel H. zu lebenslanger Haft


Doppelmord von Herne
Gericht verurteilt Marcel H. zu lebenslanger Haft

Von dpa, df

Aktualisiert am 31.01.2018Lesedauer: 2 Min.
Angeklagter Marcel H.: Zehn Monate nach dem Doppelmord in Herne wird das Urteil gegen den 20-Jährigen erwartet.Vergrößern des BildesAngeklagter Marcel H.: Zehn Monate nach dem Doppelmord in Herne wird das Urteil gegen den 20-Jährigen erwartet. (Quelle: Ina Fassbender/dpa-bilder)
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Über hundert Mal stach er auf seine Opfer ein, prahlte später im Netz mit seinen Taten. Nun erhält der geständige Doppelmörder von Herne die Höchststrafe – sein Motiv bleibt im Dunkeln.

Für den grausamen Doppelmord von Herne ist der 20-jährige Marcel H. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Bochumer Landgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Der Angeklagte hatte gestanden, im März 2017 zunächst einen neunjährigen Nachbarsjungen und auf seiner Flucht anschließend auch einen 22-jährigen früheren Schulfreund umgebracht zu haben.

Nach Erwachsenen-Strafrecht verurteilt

Die 8. Strafkammer des Landgerichts stufte den zur Tatzeit 19-Jährigen als Erwachsenen ein, obwohl auch eine Verurteilung nach dem milderen Jugendstrafrecht möglich gewesen wäre. Obwohl der Angeklagte noch zu Hause gewohnt und seine Freizeit mit Computerspielen verbracht habe, gingen die Richter von einer bereits ausgereiften Persönlichkeit aus.

Marcel H. hatte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert und auch keinerlei Reaktionen gezeigt. Er hatte auf eine mildere Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht gehofft – auch das wäre möglich gewesen, weil er zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt war.

Gericht folgt Antrag der Staatsanwälte

Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen die Höchststrafe gefordert. Sie sprach im Plädoyer von "schrecklichen Taten" und einer "grundlosen Ermordung von zwei völlig unschuldigen, jungen Menschen." Marcel H. habe nach den Morden selbst die Öffentlichkeit gesucht und sich durch die Veröffentlichung von Bildern der Leichen in "menschenverachtender Weise" über die Opfer ausgelassen. Außerdem habe er während seiner dreitägigen Flucht "ganz erheblich für Angst in der Bevölkerung rund um Herne" gesorgt.

Nur Vermutungen gibt es zum Motiv. Es kämen Unzufriedenheit mit dem eigenen Leben, Macht- und Größenfantasien sowie "Befriedigung des eigenen Sadismus und Angeberei" in Betracht, meint der zuständige Staatsanwalt.

Verwendete Quellen
  • dpa
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