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Flensburg – Fall Mireille: Angeklagter soll bei Tat mindestens 21 gewesen sein


Fall der erstochenen Mireille
Gutachterin: Angeklagter war bei Tat mindestens 21

Von dpa
Aktualisiert am 04.09.2018Lesedauer: 2 Min.
Blumenkränze und Grabkerzen liegen vor einem Haus in dem die 17-Jährige getötet wurde. Das aus Afghanistan stammende Flüchtling soll die Teenagerin aus Eifersucht ermordet haben, glaubt die Staatsanwaltschaft.Vergrößern des BildesBlumenkränze und Grabkerzen liegen vor einem Haus, in dem die 17-Jährige getötet wurde. Das aus Afghanistan stammende Flüchtling soll die Teenagerin aus Eifersucht ermordet haben, glaubt die Staatsanwaltschaft. (Quelle: Axel Heimken/dpa-bilder)
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Der Fall sorgte für Entsetzen: Eine 17-Jährige wird im März in Flensburg erstochen. Jetzt beginnt der Mordprozess. Zunächst muss geklärt werden, wie alt der junge Angeklagte zur Tatzeit war.

Wegen Mordes an einer 17-Jährigen muss sich ein junger Mann von Dienstag an vor dem Landgericht Flensburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem aus Afghanistan stammenden Angeklagten vor, die Jugendliche im März aus niedrigen Beweggründen mit 14 Messerstichen getötet zu haben. Laut Anklage soll der Mann aus Eifersucht gehandelt haben, weil das Mädchen in den Wochen zuvor eine andere Beziehung eingegangen sei. Die Hinwendung zu ihrem neuen Partner und die damit einhergehende, von ihm unabhängige Lebensgestaltung habe der Angeklagte nicht akzeptieren wollen.

Zu Beginn des Prozesses musste das Gericht zunächst das Alter des Angeklagten klären, da es nach Gerichtsangaben widersprüchliche Angaben dazu gibt. Der Angeklagte äußerte sich am Dienstag zunächst weder zur Person noch zur Tat.

Dem bei der Aufnahme der Personalien genannten Geburtsdatum zufolge war der junge Mann im März noch 18 Jahre alt – dies schloss eine Gutachterin am Dienstag in ihrem Bericht aber aus: Die Untersuchungen hätten ergeben, dass der Angeklagte mindestens 21 Jahre alt gewesen sein müsse. Das tatsächliche Alter des Angeklagten ist wichtig, weil die Frage im Raum steht, ob Jugendstrafrecht angewendet werden kann oder nicht.

Im Jugendstrafrecht beträgt die Höchststrafe "im Regelfall zehn Jahre". War er dagegen bereits 21 Jahre alt, käme das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung. Dann droht eine lebenslange Strafe.

Der mutmaßliche Täter und das Opfer standen seit Jahren unter der Obhut des Jugendamts Flensburg – das deutsche Mädchen wegen ihrer schwierigen Familiensituation, der junge Afghane, weil er 2015 als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland kam.

Ähnlichkeiten mit Mord an Mia in Kandel

Der Fall hatte weit über Flensburg hinaus für Entsetzen und Trauer gesorgt – weil das Opfer so jung war und wegen der Ähnlichkeiten mit der Bluttat von Kandel wenige Monate zuvor. In der pfälzischen Kleinstadt starb Ende Dezember 2017 eine 15-Jährige, nachdem ihr Ex-Freund, ebenfalls ein vermutlich afghanischer Flüchtling, mit einem Messer zugestochen hatte. Er wurde am Montag wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt.

In Kandel nutzten rechte Gruppierungen die Tat immer wieder zur Agitation – gegen den Willen vieler Bürger. In Flensburg gab es keine Protestzüge von Rechtspopulisten. Auch eine öffentliche Trauerfeier wenige Tage nach der Tat verlief ohne Zwischenfälle und Störungen. Am Landgericht Flensburg sind zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte Mitte Oktober fallen.

Verwendete Quellen
  • dpa
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