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Sankt Augustin: Mann nach Mord an 17-Jähriger zu langer Haft verurteilt


Getötete 17-Jährige
18-Jähriger wegen Mordes zu langer Haft verurteilt

Von afp, dpa
Aktualisiert am 05.07.2019Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger im Landgericht: Das Gericht folgte mit dem Strafmaß von zehn Jahren Haft der Forderung der Staatsanwaltschaft.Vergrößern des BildesDer Angeklagte mit seinem Verteidiger im Landgericht: Das Gericht folgte mit dem Strafmaß von zehn Jahren Haft der Forderung der Staatsanwaltschaft. (Quelle: Federico Gambarini/dpa-bilder)
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Die Jugendliche hatte ihre Bahn verpasst, deswegen ging sie mit dem 17-Jährigen nach Hause. Dort fiel er über sie her – und tötete sie. Nun erwartet ihn eine lange Zeit im Gefängnis.

Im Fall einer Anfang Dezember im nordrhein-westfälischen Sankt Augustin sexuell missbrauchten und ermordeten 17-Jährigen hat das Landgericht Bonn den Angeklagten am Freitag zur Höchststrafe verurteilt. Der 18-Jährige bekam eine Jugendstrafe von zehn Jahren wegen versuchter Vergewaltigung und Mordes, wie ein Gerichtssprecher sagte. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, den Tatablauf bewertete es etwas abweichend.

Zur Tatzeit war der Mann noch 17 Jahre alt. Im Jugendstrafrecht sind zehn Jahre die Höchststrafe. Dem Urteil zufolge tötete der Verurteilte die aus Rheinland-Pfalz stammende Jugendliche am 1. Dezember in seinem Zimmer in einer städtischen Unterkunft in Sankt Augustin. Die beiden sollen sich erst kurz vor der Tat kennengelernt haben. Die junge Frau folgte dem Verurteilten, weil sie vermutlich den letzten Zug verpasst hatte.

Wie die Vergewaltigung ablief, lässt sich nicht mehr nachvollziehen

Nicht mehr genau aufzuklären war dem Gerichtssprecher zufolge, wie der Ablauf des Sexualdelikts war. Deshalb sei der Mann wegen versuchter Vergewaltigung statt – wie angeklagt – wegen vollendeter Vergewaltigung und Körperverletzung verurteilt worden.

Es sei nicht aufzuklären gewesen, ob die Vergewaltigung bereits vor der Ermordung vollzogen wurde oder ob der Mann die 17-Jährige nach einem Vergewaltigungsversuch getötet und sich dann an ihrer Leiche vergangen habe. Für beide Tatabläufe sei aber die Verurteilung wegen Mordes zwingend gewesen.


Die Verteidigung bewertete die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge. Es blieb zunächst offen, ob die Verteidigung Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP, dpa
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