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Bonn: Polizist erschießt Kollegen – drei Jahre Haft gefordert


Tod auf dem Schießstand
Polizist erschießt Kollegen – drei Jahre Haft gefordert

Von dpa
27.08.2019Lesedauer: 2 Min.
Ein Polizist mit Dienstpistole (Symbolbild): Kam es beim Tod des Polizisten zu einer Verwechslung der Waffen?Vergrößern des BildesEin Polizist mit Dienstpistole (Symbolbild): Kam es beim Tod des Polizisten zu einer Verwechslung der Waffen? (Quelle: Marius Bulling/imago-images-bilder)
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War es ein Unfall oder "Machogehabe"? Ein junger Polizist erschießt einen Kollegen beim Training mit seiner Dienstwaffe. Im Prozess schildern Angeklagter und Staatsanwaltschaft verschiedene Versionen des Vorfalls.

Im Prozess um den Tod eines Polizisten hat die Staatsanwaltschaft für einen Kollegen des Opfers drei Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung gefordert. Der 23 Jahre alte Mann hatte laut Anklage am 26. November 2018 seinem gleichaltrigen Kollegen auf dem Weg zum Schießtraining im Bonner Polizeipräsidium von hinten mit seiner Dienstwaffe in den Nacken geschossen. Zwei Wochen später starb der Polizist an den Folgen der schweren Verletzung.

Der Angeklagte hatte immer wieder beteuert, dass der tragische Schuss ein Unfall gewesen sei. Er habe die Waffe noch mal überprüft, weil sie nicht im Holster eingerastet sei. Dabei habe ihn ein Geräusch erschreckt, wodurch er versehentlich den Abzug betätigt habe.

Staatsanwaltschaft: Aussage ist Schutzbehauptung

Der Staatsanwalt bezeichnete das aber als eine "große Schutzbehauptung". Der Angeklagte wolle offensichtlich nicht wahrhaben, dass er Grundregeln im Umgang mit Waffen verletzt habe. Er habe außerdem absichtlich auf das Tatopfer gezielt. Der Ankläger vermutet, dass der junge Beamte glaubte, noch eine Trainingswaffe in der Hand zu haben. Mit einer solchen roten Trainingswaffe hatte der Angeklagte zuvor immer wieder für Einsätze geübt.

"Da wir nicht wissen, was wirklich passiert ist, kann man über die Hintergründe der Tat nur spekulieren", sagte der Staatsanwalt: "War es ein perfides Spiel, ein kindischer Spieltrieb, Machogehabe oder das Nachstellen einer gefährlichen Terrorlage?" Der Grad der Fahrlässigkeit jedenfalls sei immens, sein Verhalten "grotesk leichtfertig".


Der Verteidiger hingegen forderte in seinem Plädoyer ein mildes Urteil, das noch im Bewährungsbereich liegt. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Angeklagte unter Tränen bei den Eltern des Opfers.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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