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Hamburg: Ex-SS-Wachmann nach Jugendstrafrecht verurteilt


Beihilfe zum Mord in 5.000 Fälle
Ex-SS-Wachmann nach Jugendstrafrecht verurteilt

Von afp
Aktualisiert am 24.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Der Ex-SS-Wachmann muss für zwei Jahre in Jugendhaft.Vergrößern des BildesDer Ex-SS-Wachmann muss für zwei Jahre in Jugendhaft. (Quelle: Daniel Bockwoldt/ap-bilder)
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Das Gericht hat den Ex-SS-Wachmann Bruno D. für schuldig erklärt. Der 93-Jährige wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Ins Gefängnis muss er nicht.

Der ehemalige SS-Wachmann Bruno D. ist vom Hamburger Landgericht am Donnerstag zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 93-Jährige in den Jahren 1944 und 1945 mehrere Monate als Jugendlicher zur Wachmannschaft des Konzentrationslagers Stutthof gehört hatte. Er habe sich damit der Beihilfe zum Mord in 5.232 Fällen und versuchten Mord in einem Fall schuldig gemacht.

Der zur Tatzeit 17- bis 18-jährige D. hatte damals seinen Dienst auf den Wachtürmen rund um das Lager bei Danzig versehen, direkte Beteiligungen an Tötungen standen in dem seit Oktober laufenden Verfahren nicht im Raum. In Stutthof bei Danzig hielt die SS während des Zweiten Weltkriegs mehr als hunderttausend Menschen unter elenden Bedingungen gefangen, darunter auch zahlreiche Juden. Schätzungsweise rund 65.000 starben. Im Lager waren auch eine Gaskammer und eine Genickschussanlage in Betrieb.

Die Staatsanwaltschaft beantragte in dem Verfahren eine dreijährige Jugendhaft, die Verteidigung einen Freispruch. D. selbst entschuldigte sich in seinem sogenannten letzten Wort vor Gericht für die Verbrechen in Stutthof. Derartiges dürfe sich "niemals" wiederholen, sagte er. Zugleich betonte er, sich nicht freiwillig zum Dienst in der SS oder einem Konzentrationslager gemeldet zu haben. Er sei abkommandiert worden und habe keine Möglichkeit gehabt, sich dem zu entziehen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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