t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaKriminalität

Unterlassene Hilfeleistung: Haftstrafe für Mutter der getöteten Leonie


"Bloße Untätigkeit"
Zwei Jahre Haft für Mutter der getöteten Leonie

Von dpa, afp, t-online
21.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Justizzentrum in Neubrandenburg: Mit dem Urteil ging das Amtsgericht noch über die Forderung der Staatsanwältin hinaus.Vergrößern des BildesJustizzentrum in Neubrandenburg: Mit dem Urteil ging das Amtsgericht noch über die Forderung der Staatsanwältin hinaus. (Quelle: BildFunkMV/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die sechsjährige Leonie wurde von ihrem Stiefvater schwer misshandelt, ihre Mutter rief danach nicht rechtzeitig Hilfe. Das Kind starb. Heute wurde die 27-Jährige in Neubrandenburg zu einer Haftstrafe verurteilt.

Die Mutter der getöteten Leonie aus Torgelow (Mecklenburg-Vorpommern) ist am Amtsgericht Neubrandenburg zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. "Sie haben sich der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht", sagte Richterin Tanja Krüske am Dienstag in der Urteilsbegründung. Die 27-Jährige hätte die Möglichkeit gehabt, rechtzeitig Hilfe für das Kind zu holen, dies aber nicht getan.

Eine Aussetzung zur Bewährung sei in diesem Fall nicht mehr möglich. "Hier ist ein Kind gestorben durch bloße Untätigkeit", sagte die Richterin, der beinahe die Stimme versagte. Bei der Verurteilten war keine Regung erkennbar, der leibliche Vater von Leonie ließ den Kopf auf den Schreibtisch sinken.

Vater bereits wegen Mordes verurteilt

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mit dem Urteil ging Amtsgericht noch über die Forderung der Staatsanwältin hinaus. Leonie war am 12. Januar 2019 tot in der Wohnung der fünfköpfigen Familie in Torgelow (Vorpommern-Greifswald) gefunden worden. Der Stiefvater hatte das Mädchen misshandelt und dann verhindert, dass rechtzeitig Rettungskräfte gerufen werden. Er wurde wegen Mordes bereits rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die Angeklagte war während der Misshandlung des Kindes damals einkaufen. Nach ihrer Rückkehr hatte sie die Verletzungen der Sechsjährigen zwar erkannt, aber nicht rechtzeitig für Hilfe gesorgt. Dazu habe sie mehrere Möglichkeiten gehabt, auch wenn ihr damaliger Lebensgefährte Druck auf sie ausübte.

Mit dem Strafmaß gingen die Richter über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die zwei Jahre auf Bewährung verlangt hatte. Leonies leiblicher Vater hatte als Nebenkläger über seinen Anwalt drei Jahre Gefängnis beantragt, der Verteidiger der Angeklagten einen Freispruch.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa, afp
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website