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Oldenburg: Obdachloser Mann wollte ins Gefängnis


Versuchter Mord
Obdachloser wollte ins Gefängnis – und erhält lebenslänglich

Von dpa
Aktualisiert am 17.12.2019Lesedauer: 2 Min.
Justizvollzugsbeamtin in der Untersuchungshaftanstalt: Ein Obdachloser sah im Gefängnis einen Ausweg aus seiner Situation. (Symbolbild)Vergrößern des BildesJustizvollzugsbeamtin in der Untersuchungshaftanstalt: Ein Obdachloser sah im Gefängnis einen Ausweg aus seiner Situation. (Symbolbild) (Quelle: imago-images-bilder)
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In Oldenburg ist ein Mann wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Sein Motiv für die Tat ist kaum zu glauben: Nach Auffassung der Richter wollte er in den Genuss der Rundumversorgung im Gefängnis kommen.

Ein 62 Jahre alter Obdachloser wollte ins Gefängnis – und kommt ins Gefängnis: Das Landgericht Oldenburg hat den Mann am Dienstag wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte im Juni absichtlich einen Radfahrer angefahren und schwer verletzt (Az: 5 Ks 20/19). Nach Angaben eines Gerichtssprechers zeigte der Angeklagte in seinem letzten Wort so etwas wie Reue. Er stellte in Aussicht, dass seine Rentenzahlungen an das Opfer gehen.

Die Tat hatte sich in der Nähe von Dötlingen im Kreis Oldenburg ereignet. Der Deutsche aus Mönchengladbach war zu der Zeit ohne festen Wohnsitz und ohne Einkommen. Er hatte nur noch sein Auto, dessen Zulassung schon anderthalb Jahre abgelaufen war. Das steuerte er über die Gegenfahrbahn auf den Fahrradweg, wo er einen ihm völlig unbekannten 48 Jahre alten Radfahrer rammte.

Opfer leidet noch immer

Das bewertete das Gericht als Heimtücke – eines der juristischen Merkmale für eine Verurteilung wegen Mordes oder versuchten Mordes. Als Habgier – auch ein Mordmerkmal – werteten die Richter das Motiv des 62-Jährigen: Er habe sich "eine Rundumversorgung in einer Justizvollzugsanstalt" sichern wollen, sagte der Sprecher. Die Richter folgten dem Antrag der Staatsanwaltschaft einer lebenslangen Strafe, während die Verteidiger neun Jahre Haft forderten.

Der schwer verletzte Radfahrer war damals mit dem Hubschrauber in eine Krankenhaus geflogen worden. Er nahm als Nebenkläger an dem Prozess teil und sagte aus, dass er immer noch körperlich wie auch psychisch unter den Folgen der Attacke leide.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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