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Saarland: Polizei sucht Giftschlangen und Spinnen – Besitzer auf der Flucht?


Fachfirma angerückt
Polizei sucht Giftschlangen – Besitzer auf der Flucht?

Von dpa
Aktualisiert am 13.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Das Haus, aus dem giftige Schlangen und Spinnen entwischt sind: Der Besitzer ist flüchtig.Vergrößern des BildesDas Haus, aus dem giftige Schlangen und Spinnen entwischt sind: Der Besitzer ist flüchtig. (Quelle: Beckerbredel/BeckerBredel/dpa/Archivbild/dpa)
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Im Saarland sind giftige Schlangen und Spinnen ausgerissen. Vom Besitzer fehlt jede Spur. Derweil werden die Forderungen nach einheitlichen Haltungsregeln lauter.

Die Suche nach weiteren ausgebüxten Giftschlangen und Spinnen im saarländischen Schiffweiler geht weiter. Im Laufe des Tages würden Einsatzkräfte von einer Fachfirma unterstützt, teilte die Polizei am Donnerstag mit. Die Suche nach dem 37 Jahre alten Bewohner und Tierhalter dauert ebenfalls an.

Ihm soll die giftige Hornviper gehören, die am Mittwoch in einem Mehrfamilienhaus entdeckt worden war. Der Mann, der länger nicht mehr zu Hause gewesen sei, sei bereits wegen einer anderen Tat per Haftbefehl gesucht worden und befinde sich vermutlich auf der Flucht.

Nach dem Fund am Mittwoch hatten Einsatzkräfte mit einem Experten die Wohnung des 37-Jährigen geöffnet. Dort entdeckten sie den Angaben zufolge eine zweite Giftschlange frei in der Wohnung sowie mehrere offenbar ebenfalls giftige Spinnen, die nur zum Teil in einem Terrarium waren. Die Einsatzkräfte dichteten das Haus ab und brachten die beiden Schlangen in einen Zoo. Wie die Tiere entwischen konnten, ist noch unklar. Hier lesen Sie mehr dazu.

Keine bundeseinheitlichen Gesetze

"Fälle wie dieser kommen immer wieder vor und zeigen den dringenden Handlungsbedarf eindrücklich auf, denn entkommende Gefahrtiere stellen nicht nur eine Bedrohung für den Haltenden dar, sondern auch für Dritte", sagte Projektleiterin Katharina Lameter von der Tierschutzorganisation "Pro Wildlife" der Deutschen Presse-Agentur. Bisher gebe es in Deutschland keine bundeseinheitlichen Gesetze, die die Privathaltung von Wildtieren regulieren oder verbieten.

Während die Mehrheit der Bundesländer auf diesen "Missstand" reagiert und Gefahr- beziehungsweise Gifttierverordnungen erlassen habe, gebe es im Saarland keinerlei Regelungen, die die Privathaltung von gefährlichen Tieren regulierten, kritisierte Lameter. Zwar habe das Saarland 1988 bis 2006 eine Gefahrtierverordnung gehabt, diese sei jedoch ausgelaufen und nicht durch eine neue ersetzt worden.

"In Deutschland besteht dringender Handlungsbedarf"

"Pro Wildlife" fordert daher eine bundesweit einheitliche Positivliste für Heimtiere, wie dies bereits in vielen anderen europäischen Ländern geschehen sei. Eine Positivliste erlaube ausschließlich die Privathaltung und den Handel von Tierarten, die sich unter Berücksichtigung von Tier-, Arten- und Naturschutz sowie Gesundheit und Sicherheit als Haustiere eignen.

"In Deutschland besteht dringender Handlungsbedarf", sagte Lameter. Jährlich würden mehr als 2.000 verschiedene Arten – exotische Säugetiere, Reptilien und Amphibien – als "Haustiere" zum Verkauf angeboten, darunter auch gefährliche Tiere wie Giftschlangen oder Löwen. Dies zeige eine von "Pro Wildlife" im Auftrag des Bundesumweltministeriums und des Bundesamts für Naturschutz durchgeführte Studie, die 2020 veröffentlicht wurde.

Nach früheren Angaben eines Sprechers des Umweltministeriums gilt im Saarland die Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden. "Eine darüber hinausgehende Gefahrtierverordnung ist gegenwärtig nicht geplant", hatte er der dpa kürzlich auf Anfrage mitgeteilt. Wildtierhaltungen seien nach dem Tierschutzgesetz weder anzeige- noch meldepflichtig. Man halte es jedoch für sinnvoll, "eine Regelung für den Umgang und die Haltung mit gefährlichen Tieren – vor allem Exoten – zu etablieren".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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