Raubtier riss fast 100 Schafe Gericht spricht Machtwort: Wende um Goldschakal auf Sylt

Ein Goldschakal sorgt für Unruhe auf Sylt: Jagdtouristen sind auf die Ferieninsel gereist. Doch jetzt nimmt der Fall eine Wendung – vorerst.
Der Goldschakal, der auf Sylt mindestens 90 Schafe und Lämmer gerissen haben soll, darf vorerst nicht getötet werden. Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat einen sogenannten Hängebeschluss erlassen, wie eine Sprecherin am Mittwoch bestätigte. Das Land Schleswig-Holstein hatte das Raubtier Anfang Juni zum Abschuss freigegeben. Diese Entscheidung setzten die Richter nun vorerst außer Kraft.
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Die Entscheidung des Gerichts kam, nachdem ein Naturschutzverband gegen die Ausnahmegenehmigung des Landesamts für Umwelt geklagt hatte. Mit dem Hängebeschluss wird sichergestellt, dass vor dem eigentlichen Urteil keine Tatsachen geschaffen werden, die sich nicht mehr rückgängig machen lassen. Nun muss das Gericht zunächst die Akten prüfen, bevor es im Eilverfahren entscheidet.
Jagd auf Sylt war bereits angelaufen
Auf Sylt war die Jagd bereits angelaufen. Jäger hatten den Goldschakal seit Tagen gesucht, nachdem er seit dem 19. Mai zahlreiche Schafe getötet haben soll. In der Folge hatte das Landesamt für Umwelt eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für den Abschuss erteilt.
Der Goldschakal gilt als streng geschützte Tierart. Ursprünglich stammt er aus dem Südosten Europas, inzwischen breitet er sich weiter nach Norden und Westen aus – auch in mehreren Regionen Deutschlands wurde er bereits gesichtet. Wie es nun auf Sylt weitergeht, hängt von der anstehenden Entscheidung im Eilverfahren ab.
- Material der Nachrichtenagentur dpa