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Prozesse | Einigung im Steuerstrafverfahren gegen Shakira


Prozesse
Einigung im Steuerstrafverfahren gegen Shakira

Von dpa
20.11.2023Lesedauer: 1 Min.
Prozess gegen ShakiraVergrößern des BildesDie Sängerin Shakira (M) kommt am Gerichtin Barcelona an. Der 46-Jährigen wird vorgeworfen, in den Jahren 2012 bis 2014 insgesamt 14,5 Millionen Euro hinterzogen zu haben. (Quelle: Emilio Morenatti/AP/dpa-bilder)
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Wiederholt beteuert sie ihre Unschuld - und wettert scharf gegen den spanischen Fiskus. Nun räumt Shakira Steuerbetrug ein - und erwirkt eine außergerichtliche Einigung. Doch auch das könnte teuer werden.

Im Steuerstrafverfahren gegen Popsängerin Shakira ist kurz vor Prozessbeginn in Spanien eine außergerichtliche Einigung erzielt worden. Die Kolumbianerin ("Waka Waka", "Hips Don"t Lie") räumte am Montag vor dem Landgericht in Barcelona entgegen ihrer bisherigen Haltung die Steuerhinterziehung von insgesamt 14,5 Millionen Euro in den Jahren 2012 bis 2014 ein. Damit entkam sie der von der Staatsanwaltschaft geforderten Haftstrafe von acht Jahren und zwei Monaten.

Die 46-Jährige wird aber neben der bereits erfolgten Nachzahlung der Steuern eine Geldstrafe von mehreren Millionen Euro zahlen müssen, die noch im Detail offiziell mitgeteilt werden wird.

Shakira erschien am Montag im rosafarbenen Hosenanzug persönlich vor Gericht. "Los geht"s", sagte sie lediglich vor den zahlreich erschienenen Journalisten, bevor sie ins Gerichtsgebäude ging. Anschließend wurde die Einigung bekannt gegeben.

Bisher hatte Shakira wiederholt ihre Unschuld beteuert und dem Fiskus sogar "Erpressung" vorgeworfen. Sie hatte immer versichert, sie habe in den fraglichen Jahren ihren Wohnsitz auf den Bahamas gehabt. Und sie habe lediglich ihren damaligen Partner und Fußballstar Gerard Piqué, mit dem sie zwei Kinder hat und von dem sie mittlerweile getrennt ist, wiederholt in Spanien besucht.

Erst von 2015 an habe sie dann ständig in Barcelona gelebt. Zudem habe sie alle Steuern plus Zinsen in Gesamthöhe von 17,2 Millionen Euro inzwischen nachgezahlt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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