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Papst Leo XIV.: So viele Reisepässe hat der neue Pontifex


Vatikanstadt hat ihre eigenen Gesetze
Papst Leo XIV.: Pontifex hat gleich drei verschiedene Reisepässe


09.05.2025 - 16:38 UhrLesedauer: 2 Min.
Papst Leo XIV. auf dem Balkon des Petersdoms im Vatikan: Der Pontifex hat gleich drei Staatsbürgerschaften.Vergrößern des Bildes
Papst Leo XIV. auf dem Balkon des Petersdoms im Vatikan: Der Pontifex hat gleich drei Staatsbürgerschaften. (Quelle: Oliver Weiken)
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Die Vatikanstadt gilt als der kleinste Staat der Welt. Nur wenige Menschen haben die vatikanische Staatsbürgerschaft. Wie sind die Regeln bei Papst Leo XIV.?

Die Vatikanstadt ist mit rund 0,44 Quadratkilometern der kleinste allgemein anerkannte Staat der Welt. Nur rund 600 Menschen weltweit besitzen die vatikanische Staatsangehörigkeit. Papst Leo XIV. ist einer von ihnen. Doch er besitzt auch noch zwei weitere Staatsangehörigkeiten – verliert er diese nun? Und drohen ihm bei der Einreise in andere Länder Probleme?

Wer bekommt die vatikanische Staatsbürgerschaft?

Die vatikanische Staatsangehörigkeit bekommen nur wenige Menschen verliehen – während die meisten anderen Staatsangehörigkeiten durch das Abstammungs- oder Geburtsortsprinzip vergeben werden. Im Vatikan ist das nicht so: Wer im Vatikan geboren wird, bekommt nicht automatisch die vatikanische Staatsangehörigkeit. Vielmehr richtet sie sich nach der Funktion im Vatikan: Neben dem Pontifex und den im Vatikan lebenden Kardinälen sowie den Diplomaten des Heiligen Stuhls wird sie dauerhaft im Vatikan lebenden und arbeitenden Menschen zuteil. Nur unter Umständen erhalten auch Ehepartner und Kinder den vatikanischen Pass. Wird die Tätigkeit im Vatikan beendet, erlischt in der Regel auch die vatikanische Staatsbürgerschaft.

Eine vatikanische Staatsbürgerschaft wird in der Regel immer zusätzlich zu einer anderen vorhandenen Staatsbürgerschaft vergeben. Andernfalls wäre die Person staatenlos, sollte die Tätigkeit im Vatikan beendet werden.

Diese drei Staatsangehörigkeiten hat Papst Leo XIV.

Papst Leo XIV. stammt aus den USA und hat daher die amerikanische Staatsbürgerschaft. Mehr als zwei Jahrzehnte seines Lebens verbrachte er allerdings als Missionar, Seminarleiter und Bischof in Peru. 2015 bekam er zusätzlich die peruanische Staatsbürgerschaft und war seitdem Doppelstaatler. Erst 2023 wurde Robert Francis Prevost, so sein bürgerlicher Name, vom damaligen Papst Franziskus in den Vatikan berufen. Prevost wurde Präfekt des Dikasteriums für die Bischöfe und Kardinal. Damit erhielt er seinen dritten Pass: den der Vatikanstadt.

Können Papst Leo XIV. andere Staatsbürgerschaften entzogen werden?

Nein. In den USA sind doppelte Staatsbürgerschaften grundsätzlich möglich. Auch Peru erlaubt seinen Bürgern per Verfassung, eine weitere Staatsangehörigkeit anzunehmen, ohne die peruanische zu verlieren. Auch den vatikanischen Pass dürfte Papst Leo XIV. nicht mehr verlieren, denn ein Papst bleibt in der Regel bis zu seinem Tod im Amt.

Kann Papst Leo XIV. in alle Länder problemlos einreisen?

Wer den vatikanischen Pass hat, kann in gut 150 Länder problemlos ohne Visum einreisen. Zum Vergleich: Wer einen deutschen Reisepass hat, kann in über 170 Länder reisen, ohne ein Visum beantragen zu müssen. Kurios: Eigentlich bräuchte Papst Leo XIV. mit der vatikanischen Staatsbürgerschaft ein Visum für eine Reise in sein Heimatland USA. Da er aber auch den US-Pass besitzt, stellt seine Einreise kein Problem dar.

In seine zweite Heimat Peru dürfte Papst Leo XIV. sogar ohne peruanischen Pass reisen: Für einen vatikanischen Staatsbürger ist kein Visum notwendig.

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