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Berlin: Demonstrant nach Gewalt bei Corona-Demo vor Gericht


Prozess in Berlin
Demonstrant nach Gewalt bei Corona-Demo verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 18.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Der 50-Jährige steht neben seiner Anwältin im Gerichtssaal: Gegen ihn hat das Amtsgericht Tiergarten ein Urteil gefällt.Vergrößern des BildesDer 50-Jährige steht neben seiner Anwältin im Gerichtssaal: Gegen ihn hat das Amtsgericht Tiergarten ein Urteil gefällt. (Quelle: Fabian Sommer/dpa-bilder)
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Ein Berliner Gericht hat einen Teilnehmer einer Corona-Demo unter anderem des besonders schweren Landfriedensbruchs schuldig gesprochen. Auch für Flaschenwürfe auf Beamte muss er sich verantworten.

Nach Angriffen auf Polizisten bei einer Demonstration in Berlin gegen Corona-Maßnahmen ist ein Angeklagter zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den 50-jährigen am Dienstag des besonders schweren Landfriedensbruchs sowie der versuchten gefährlichen Körperverletzung und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte schuldig.

Der Mann aus Sachsen habe sich am 18. November 2020 in einer aufgeheizten Stimmung dazu hinreißen lassen, Flaschen aufzunehmen und zu werfen, begründete der Richter. "Von dem Handeln ging hohe Gefährlichkeit aus."

Prozess in Berlin: Angeklagte reiste für Demo aus Sachsen an

Rund 9.000 Menschen hatten sich damals in Berlin zu Protesten gegen die Corona-Politik versammelt, während der Bundestag über die staatlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in der Corona-Pandemie beriet. Die Polizei hatte den Bereich damals weiträumig abgesperrt, erstmals seit Jahren wurden Wasserwerfer eingesetzt. Rund 2.500 Beamte waren nach Behördenangaben im Einsatz, knapp 80 von ihnen wurden verletzt.

Der Angeklagte hatte erklärt, er habe nur eine leere Plastikflasche "aufgehoben und zurückgeworfen". Er und seine Frau seien aus Sachsen nach Berlin gereist, um sich mit anderen Menschen, die wie sie als Selbstständige damals ohne Einnahmen waren, auszutauschen.

Die Verteidigerin sagte, ihr Mandant sei kein Corona-Leugner. Die Staatsanwältin hatte auf ein Jahr und vier Monate Haft auf Bewährung plädiert. Die Verteidigerin forderte Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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