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Bonner muss zahlen: Epileptiker verliert Kontrolle über Straßenbahn


Geisterfahrt durch Bonn
Epileptiker verliert Kontrolle über Straßenbahn – und muss zahlen

Von dpa
04.02.2021Lesedauer: 1 Min.
Eine Straßenbahn der Linie 66 fährt durch Bonn (Symbolbild): Auf dieser Strecke hatte ein Tram-Fahrer das Bewusstsein und die Kontrolle über die Bahn verloren.Vergrößern des BildesEine Straßenbahn der Linie 66 fährt durch Bonn (Symbolbild): Auf dieser Strecke hatte ein Tram-Fahrer das Bewusstsein und die Kontrolle über die Bahn verloren. (Quelle: Rainer Unkel/imago-images-bilder)
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Nachdem ein Tram-Fahrer mitten während der Fahrt bewusstlos wurde und die Bahn führerlos durch Bonn fuhr, ist der Epileptiker zu einer Geldstrafe verurteilt worden – denn er hatte seine Erkrankung verschwiegen.

Nach der Geisterfahrt einer Straßenbahn in Bonn hat das dortige Amtsgericht dem damals bewusstlosen Fahrer eine Geldstrafe von 2.500 Euro auferlegt. Es sei ein Strafbefehl ergangen, teilte eine Sprecherin mit. Der 48 Jahre alte Familienvater hatte im Dezember 2019 während der Fahrt einen epileptischen Anfall erlitten, wodurch die Bahn der Linie 66 zwischen Siegburg und Bonn führerlos an acht Haltestellen vorbeigefahren war. Zwei Passagiere brachen damals mit Gewalt die Fahrerkabine auf und stoppten den Zug unter telefonischer Anleitung der Leitstelle.

Dem Mann war fahrlässige Bahngefährdung sowie vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung vorgeworfen worden. Laut Gerichtsentscheidung hatte der 48-Jährige seine Erkrankung bei seinem Arbeitgeber verschwiegen. Erst drei Monate vor dem Unglück sei er unter Vertrag genommen worden. Der Epileptiker hatte in dem Verfahren beteuert, dass er durch gute medikamentöse Einstellung zehn Jahre lang keinen Anfall erlitten habe. Deswegen habe er auch mit keinem neuen Anfall gerechnet.

Mann erleidet im Auto erneuten Anfall

Trotz der dramatischen Fahrt der Straßenbahn, in der sich 20 Passagiere befanden, hatte sich der Mann drei Monate später in sein Auto gesetzt und erneut einen Anfall erlitten. In diesem Fall fuhr er an einer Kreuzung gegen einen Ampelmast.

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Falls der 48-Jährige Einspruch einlegen sollte, käme es zu einem Prozess vor dem Bonner Amtsgericht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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