Mit Appell an AfD-Wähler Berliner SPD macht sich für AfD-Verbotsverfahren stark

Die Berliner SPD drängt auf Vorbereitungen für ein AfD-Verbotsverfahren. Nach der Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch soll eine Bundesratsinitiative vorbereitet werden.
Der Berliner SPD-Landesvorstand fordert konkrete Vorbereitungen für ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Anlass ist die kürzliche Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
"Sollte sich die Einstufung der AfD – die voraussichtlich einer gerichtlichen Prüfung unterzogen wird – als gerichtsfest erweisen, müssen wir die notwendigen Konsequenzen ziehen", erklärte die SPD-Landesvorsitzende Nicola Böcker-Giannini zu dem Beschluss des Parteigremiums.
Die Berliner Sozialdemokraten fordern für diesen Fall "eine umgehende Bundesratsinitiative, um mit den vereinten Kräften der Bundesländer einen rechtssicheren und gegen die Strukturen der AfD gerichteten Parteiverbotsantrag zu stellen." Die Ideologie der AfD sei mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren, so Böcker-Giannini.
SPD-Landeschef Hikel sieht Radikalisierung der AfD
Der Co-Landesvorsitzende Martin Hikel ergänzte: "Seit Jahren lässt sich die Radikalisierung der Partei gerichtlich nachlesen. Die Initiierung eines Parteiverbotsverfahrens ist daher der letzte Schritt einer immer weitergehenden Radikalisierung der AfD." Er verwies darauf, dass in der Vergangenheit sämtliche Einstufungen der Verfassungsschutzämter einer gerichtlichen Überprüfung standgehalten hätten.
Den AfD-Wählern wolle die SPD sagen: "Die Türen der Demokratie sind nie verschlossen. Ihr seid in der Demokratie nicht unerhört und willkommen."
Am vergangenen Freitag war bekanntgeworden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat. Die AfD hat inzwischen Klage dagegen beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.
Seit Tagen wird über mögliche Konsequenzen aus der Einstufung debattiert. Ein möglicher Antrag auf Verbot könnte vom Bundestag, der Bundesregierung oder dem Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden.
- Nachrichtenagentur dpa
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