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Hamburg: Gestalkt, vergewaltigt und getötet – Staatsanwältin fordert lebenslänglich


24-Jähriger angeklagt
Gestalkt, vergewaltigt und getötet – Staatsanwältin fordert lebenslänglich

Von dpa
Aktualisiert am 11.05.2022Lesedauer: 3 Min.
Der Angeklagte sitzt am 18.10.2021 zu Beginn des Prozesses neben seinen Anwälten im Gerichtssaal. (Archivbild)Vergrößern des BildesDer Angeklagte sitzt am 18.10.2021 zu Beginn des Prozesses neben seinen Anwälten im Gerichtssaal. (Archivbild) (Quelle: Christian Charisius/dpa-bilder)
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Er soll ihr nachgestellt, sie vergewaltigt und mit seiner Jeans erstickt haben: Die Staatsanwältin fordert im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 20-Jährigen in Hamburg eine lebenslange Haftstrafe.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 20-Jährigen in Hamburg-Neuallermöhe hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Die Tat in der Nacht zum 20. Januar vergangenen Jahres sei ein vollendeter Mord gewesen, erklärte die Vertreterin der Anklagebehörde am Mittwoch.

Der 24 Jahre alte Angeklagte habe sich zugleich der Vergewaltigung und eines sexuellen Übergriffs mit Todesfolge schuldig gemacht. Die Vertreterin der Nebenklage schloss sich dieser Forderung an.

Der aus Libyen stammende Angeklagte habe der 20-Jährigen über Monate nachgestellt, sie bedroht und mindestens einmal auch ins Gesicht geschlagen, erklärte die Staatsanwältin. Die junge Frau habe den Kontakt abgelehnt und schließlich sogar die Polizei eingeschaltet.

Das Opfer traf sich mit dem Angeklagten

Doch am 9. Januar 2021 habe sie sich mit dem Angeklagten getroffen, vermutlich um von ihm Drogen zu kaufen. Nach der Einnahme einer Methadontablette habe sie sich in den Fahrradkeller in ihrem Haus führen lassen. Dort habe er sie vergewaltigt und dabei mit seiner Jeans erstickt.

Die Angaben des Angeklagten zu dem Geschehen seien widerlegt: Der 24-Jährige hatte mehrere Monate nach Prozessbeginn über seine Verteidiger erklären lassen, dass er sich am Abend mit der Frau an einem S-Bahnhof getroffen habe und mit ihr auf einen Spielplatz gegangen sei.

Angaben des Angeklagten zu dem Geschehen seien widerlegt

Nach einvernehmlichem Sex in einem Gebüsch hätten sie in der Winternacht noch bis 4.00 Uhr morgens auf einer Parkbank gesessen. Dann seien sie in den Keller des Mehrfamilienhauses gegangen, wo die Frau eingeschlafen sei. Erst nach 13.00 Uhr habe er bemerkt, dass sie nicht mehr atmete - und die Rettungskräfte alarmiert.

Die Staatsanwaltschaft hatte das Geschehen in ihrer Anklageschrift bereits als Mord in Tateinheit mit Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall bewertet. Das Gericht hatte dafür nach vorläufiger Bewertung der Aktenlage jedoch nicht hinreichend Beweise gesehen. Deshalb lautet die Anklage zu Prozessbeginn auf Totschlag.

Staatsanwaltschaft: Mord in Tateinheit mit Vergewaltigung

Die Frau hatte den Angeklagten nach Angaben der Staatsanwältin spätestens im Juni 2020 über Facebook kennengelernt. Ob sie eine Beziehung hatten, Freunde waren oder nur Bekannte, sei unklar. Die Beschaffung von Marihuana habe aber eine Rolle gespielt. Ab November 2020 habe die 20-Jährige jeden weiteren Kontakt abgelehnt.

Der Mann habe sie aber weiter bedrängt, bis zu 200 Mal pro Tag versucht sie anzurufen, ihr Penisfotos geschickt, stundenlang vor ihrem Haus gewartet und sie verfolgt. In ordinärer und drohender Sprache forderte er Sex mit ihr. Sie habe ihren Vater gebeten, den Mann vor dem Haus zu vertreiben. Aus ungeklärten Gründen habe sie sich aber dann auf das Treffen am 9. Januar 2021 eingelassen.

DNA des Angeklagten unter Fingernägeln der Toten gefunden

In dem Fahrradkeller habe sie sich gegen die Vergewaltigung gewehrt, erklärte die Staatsanwältin weiter. Unter den Fingernägeln der Toten sei Blut mit der DNA des Angeklagten gefunden worden, während er Kratzspuren im Gesicht und an der Hand hatte.

Blaue Baumwollfasern in ihrem Mund und der unteren Gesichtshälfte sowie die Ergebnisse der rechtsmedizinischen Untersuchung deuteten darauf hin, dass die Frau mit einer Jeans erstickt worden sei. Zwar konnten die Fasern nicht eindeutig der blauen Jeans des Angeklagten zugeordnet werden, doch der Angeklagte sei der einzige gewesen, mit dem sie in den Stunden vor ihrem Tod zusammen gewesen sei.

Bevor er Hilfe rief, besuchte der Täter einen Dönerimbiss

Die Rechtsmediziner hätten außerdem festgestellt, dass die Frau bei oder nach ihrem Tod zeitweise auf dem Bauch lag. Gefunden wurde sie jedoch auf dem Rücken liegend. Die Tote müsse also umgebettet worden sein. Der Angeklagte habe angegeben, er habe Hilfe holen wollen. Tatsächlich sei er aber zu einem Dönerimbiss gegangen und habe eine Viertelstunde lang etwas gegessen und getrunken.

Erst dann habe er schließlich jemanden gebeten, die Rettungskräfte zu rufen. Als die Sanitäter die Frau im Keller fanden und ankündigten, die Polizei zu verständigen, sei er geflüchtet. "Es kann sich nicht so abgespielt haben, wie es der Angeklagte geschildert hat", resümierte die Staatsanwältin.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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