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Wissenschaftler verliert vor Gericht gegen Virologe Christian Drosten

Von dpa, afp, ads, EP, mkr

Aktualisiert am 20.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Christian Drosten (Archivfoto): Der Virologe war einer der am meisten befragten Experten in der Corona-Pandemie.
Christian Drosten (Archivfoto): Der Virologe ist einer der am meisten zum Coronavirus befragten Experten. (Quelle: Political-Moments/imago-images-bilder)
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Ein Wissenschaftler hatte Christian Drosten vorgeworfen, mit seiner Theorie zum Corona-Ursprung die Gesellschaft getäuscht zu haben – und wehrte sich gerichtlich. Das Landgericht Hamburg entschied jedoch zugunsten des Virologen.

Ein Streit über den Ursprung des Coronavirus zwischen dem Virologen Christian Drosten und dem Nanowissenschaftler Roland Wiesendanger wurde an diesem Freitag vor dem Landgericht Hamburg verhandelt. Das Gericht hörte Vertreter beider Seiten an. Am Ende bekam Drosten Recht.

"Aufgrund der mündlichen Verhandlung wurde die einstweilige Verfügung vom 14. März bestätigt", teilte die Pressestelle des Hanseatischen Oberlandesgericht am Freitagnachmittag mit. Die genauen Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Wiesendanger kündigte nun an, Berufung gegen die Entscheidung einzulegen. Darüber müsse dann wiederum das Hanseatische Oberlandesgericht entscheiden, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Hamburg: Gericht lehnt Widerspruch ab

Mit der auf Antrag von Drosten erlassenen Verfügung untersagt das Gericht dem Hamburger Nanowissenschaftler, dem Berliner Virologen eine gezielte Täuschung der Öffentlichkeit vorzuwerfen.

So dürfe der Nanowissenschaftler etwa die Behauptung, dass Drosten die Öffentlichkeit gezielt getäuscht habe, nicht wiederholen. Wiesendanger wollte gegen diese Verfügung Widerspruch einlegen.

Vorwurf der gezielten Irreführung gegen Drosten

Dabei geht es um Äußerungen Wiesendangers in einem Interview des Magazins "Cicero", das am 2. Februar dieses Jahres unter der Überschrift: "Stammt das Coronavirus aus dem Labor? – 'Herr Drosten hat Politik und Medien in die Irre geführt'" erschienen war.

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Der Hamburger Nanowissenschaftler warf dem Direktor des Instituts für Virologie an der Berliner Charité darin vor, die Gesellschaft über den Ursprung der Corona-Pandemie gezielt zu täuschen. Auch anderen internationalen Virologen, die von einem Ursprung des Virus aus dem Tierreich ausgehen, warf er bewusste Irreführung vor.

Dabei bezog sich Wiesendanger vor allem auf einen offenen Brief, den 27 Virologen am 19. Februar 2020 in der Fachzeitschrift "The Lancet" veröffentlicht hatten.

Hamburg: Drosten mahnte Nanowissenschaftler ab

Nach seiner Überzeugung sprechen viele Indizien dafür, dass SARS-CoV-2 durch einen Laborunfall am virologischen Institut in der chinesischen Stadt Wuhan entstanden ist.

Wiesendangers Anwalt, Lucas Brost, appellierte an das Gericht, die Tragweite der Diskussion zu berücksichtigen. "Das die Bevölkerung meist bewegende Thema der letzten zwei Jahre muss in maximaler Meinungsfreiheit diskutiert werden", sagte er. Wiesendanger selbst forderte den nicht anwesenden Drosten auf, er müsse erklären, auf welcher Grundlage er damals die Labortheorie habe ausschließen können.

Drostens Anwalt Gernot Lehr versicherte, sein Mandant führe diese Diskussion in aller Breite. Lehrs Kollege Stephan Schuck erklärte, man müsse den Zeitpunkt des "Lancet"-Beitrags beachten. "Zwischenzeitlich hat sich Herr Drosten sehr ausgewogen geäußert." Das Gericht kündigte für den Nachmittag eine Entscheidung an.

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