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Mehr als 100.000 Corona-Verstöße in Niedersachsen


Hannover
Mehr als 100.000 Corona-Verstöße in Niedersachsen

Von dpa
11.04.2022Lesedauer: 2 Min.
MaskenpflichtVergrößern des BildesEin Schild in der Altstadt von Aurich weist auf die Maskenpflicht hin. (Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Niedersächsische Kommunen haben seit Beginn der Corona-Pandemie mehr als 100.000 Verstöße gegen Corona-Regeln erfasst. Häufige Verstöße waren etwa das Missachten der Maskenpflicht oder private Treffen mit zu vielen Menschen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, an der sich mehr als 30 Landkreise und kreisfreie Städte beteiligten.

In der Region Hannover gingen nach eigenen Angaben knapp 39.000 Anzeigen ein, mehr als 10.000 wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht und rund 8600 wegen Gruppen-Zusammenkünften. Die Bußgeldforderungen belaufen sich demnach auf mehr als acht Millionen Euro, noch seien aber nicht alle Gelder eingegangen.

In Braunschweig waren es seit Pandemie-Beginn mehr als 5500 Verstöße. Neben privaten Treffen mit zu vielen Menschen, Verstöße gegen die Maskenpflicht, zählte hier auch zu wenig Mindestabstand zu den häufigsten Verstößen.

Die Stadt Oldenburg meldete 3320 Corona-Ordnungswidrigkeiten. In 2040 Fällen seien Bußgeldbescheide erlassen worden, diese hatten eine Gesamtsumme von 350.000 Euro. Knapp 1200 Verfahren mussten eingestellt werden, weil zum Beispiel Verstöße nur unzureichend dokumentiert waren.

In der Stadt Wilhelmshaven wurden knapp 1200 Verstöße erfasst, im Landkreis Cloppenburg etwa 3700, im Landkreis Harburg rund 1700, im Landkreis Hildesheim mehr als 4800 und in der Stadt Wolfsburg etwa 4500.

Zahlreiche Kommunen wiesen darauf hin, dass insbesondere zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 zunächst in vielen Fällen von Ordnungsämtern ermahnt wurde, wenn Menschen in den notwendigen Bereichen etwa keine Maske getragen haben oder zu wenig Abstand hielten.

Seit Anfang April greifen in Niedersachsen wie fast bundesweit deutlich gelockerte Corona-Regeln. Einige Maßnahmen, gegen die man zuvor verstoßen konnte, gelten nicht mehr, wie etwa die Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen oder die Maskenpflicht beim Einkaufen.

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