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Geisterspiele und geschlossene Clubs: Neue Corona-Regeln


Mainz
Geisterspiele und geschlossene Clubs: Neue Corona-Regeln

Von dpa
23.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Corona-SchnelltestVergrößern des BildesEin Mann träufelt eine Lösung auf eine Testkassette für einen Schnelltest. (Quelle: Zacharie Scheurer/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Nach den Bund-Länder-Beschlüssen zur Eindämmung der neuen Corona-Variante Omikron gelten in Rheinland-Pfalz von Donnerstag an einige neue Regeln. Clubs und Diskotheken müssen wegen der Ansteckungsgefahr geschlossen bleiben. Außerdem sind zu überregionalen Sport-, Kultur- und anderen Großveranstaltungen wie der Bundesliga keine Zuschauer mehr zugelassen. Großveranstaltungen beginnen in der Regel ab 1000 Zuschauern. Die neuen bundesweiten Kontaktbeschränkungen für alle gelten aber auch in Rheinland-Pfalz erst nach Weihnachten, also ab dem 28. Dezember.

Danach dürfen sich öffentlich und privat nur noch höchstens zehn geimpfte und genesene Menschen treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Sobald ein Ungeimpfter dabei ist, gilt aber: ein Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes dürfen sich treffen.

Die anderen Regeln der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung, die mit diesen neuen Bestimmungen angepasst wird, gelten weiter. Also 2G für den Handel mit Ausnahme von Supermärkten und ähnlichen Geschäften des täglichen Bedarfs und 2G plus für Gastronomie, Friseure und andere Innenräume, in denen die Maske nicht die ganze Zeit getragen werden kann. Dabei ersetzt das Boostern den negativen Schnelltest.

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