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Todesraser tötete seinen Kumpel: "Sah aus als wäre eine Bombe hochgegangen"


"Es sah aus, als wäre eine Bombe hochgegangen"
Todesraser: Er tötete seinen Kumpel

Von dpa
Aktualisiert am 15.02.2023Lesedauer: 3 Min.
Prozess um tödlichem RaserunfallVergrößern des BildesDer Angeklagte steht im Gerichtssaal vor seinem Rechtsanwalt Florian Schmidtke. (Quelle: Matthias Balk/dpa/dpa-bilder)
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Ein Student rast mit einem geliehenen Sportwagen über die A95, mit tödlichem Ausgang für seinen Kumpel. Bei 305 km/h wurde er aus dem Auto geschleudert.

Im Prozess um einen tödlichen Raserunfall auf einer Autobahn bei München hat der Angeklagte sich unter Tränen bei der Familie seines getöteten Beifahrers entschuldigt. "Zu keiner Zeit haben wir damit gerechnet, dass irgendwas passieren könnte", sagte der 26 Jahre alte Student am Mittwoch vor dem Amtsgericht München, bevor er in Tränen ausbrach und seinen Anwalt bat, seine Stellungnahme weiter vorzulesen.

"Es tut mir alles sehr leid, was passiert ist", hieß es in dieser Erklärung weiter. "Ich möchte heute die Gelegenheit nutzen, mich aufrichtig zu entschuldigen." Er "würde alles dafür tun, es ungeschehen zu machen".

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung vor. Er soll 2019 mit mindestens 305 Stundenkilometer mit einem gemieteten Sportwagen einen Unfall auf der Autobahn 95 gebaut haben, bei dem sein Beifahrer starb.

Ermittlungen dauerten ein Vierteljahr

Es dauerte ein Dreivierteljahr, bis die Ermittlungen ergaben, dass der Angeklagte das Auto gefahren war – und nicht der Getötete, der mit seinem Sitz aus dem völlig zerstörten Wagen geschleudert worden war.

Der Angeklagte gab an, er könne sich an den Unfall nicht erinnern und auch nicht daran, wer dabei gefahren war. Die beiden Freunde hätten sich immer wieder abgewechselt und er habe ihn nicht zu Unrecht beschuldigen wollen. Er habe schlicht nicht gewusst, dass er gefahren sei und nicht sein Freund. Der Bruder des Getöteten nannte das Verhalten des Angeklagten nach der Tat "feige, anwidernd und untermenschlich". Dass sein kleiner Bruder lange als "Todesfahrer von Gauting" gegolten habe, habe seine Familie noch zusätzlich schwer belastet.

Angehörige des Getöteten in emotionalem Ausnahmezustand

Der junge Mann ist der einzige aus der Familie, der es schafft, an diesem Tag im Gerichtssaal anwesend zu sein. Sichtlich emotional hört er sich an, was der angeklagte Kumpel über den Unfall sagt, bei dem sein kleiner Bruder starb.

Seine Eltern und seine anderen beiden Brüder hätten eigentlich auch zur Verhandlung kommen wollen, sagt der junge Mann. "Aber es geht nicht." Seine Eltern seien "einfach gebrochen". Erst als einer der Ersthelfer die Situation schildert, die er bei dem fürchterlichen Unfall im Jahr 2019 auf einer Autobahn bei München vorfand, verlässt der junge Mann den Verhandlungssaal.

"Wie eine Rakete"

Von einer "Rakete" spricht eine Zeugin, die den Sportwagen kurz vor dem verheerenden Unfall an ihrem Auto vorbeirasen sah. "Das hat ausgesehen, als wäre eine Bombe hochgegangen", sagt ein Arzt, der zufällig als einer der ersten am Unfallort war und Erste Hilfe leistete.

Und ein dritter Autofahrer berichtet davon, dass er ganz unmittelbar vor dem Unfall zwei teure Autos sah, die ihn überholten und dann in einem Wahnsinnstempo davonfuhren. Sie seien, so vermutet er, langsam an sein Auto herangefahren, um zu "gucken, ob wir nicht Zivilpolizei sind". Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte, sein getöteter Freund und weitere Kumpels sich Luxusautos mieteten, tagelang damit herumfuhren und sich dabei auch illegale Rennen lieferten. In mindestens 149 Fällen sollen sie viel zu schnell unterwegs gewesen zu sein.

Höchststrafe nur vier Jahre

In der Aussage des Angeklagten klingt das etwas anders. Man habe nur an den Tegernsee fahren wollen mit den schicken Autos. Weil die Autobahn bei dem Ausflug aber so voll gewesen sei, habe man sich entschlossen, nachts nochmal loszufahren, um das schnelle Auto richtig auszutesten.

Die Tat ist in erster Linie deshalb zum Amtsgericht angeklagt und nicht zum Landgericht, weil bei der Raserei kein unbeteiligter Dritter starb, sondern ein an dem Rennen teilnehmender Beifahrer. Damit liegt der Strafrahmen für ein solches Rennen nicht bei zehn Jahren. Die Höchststrafe, die ein Amtsgericht aussprechen kann, liegt bei vier Jahren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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