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Schlappe für Schwarz-Grün: Sondervermögen verfassungswidrig


Wiesbaden
Schlappe für Schwarz-Grün: Sondervermögen verfassungswidrig

Von dpa
27.10.2021Lesedauer: 3 Min.
Hessischer Staatsgerichtshof zu Corona-SondervermögenVergrößern des BildesNancy Faeser (l), Fraktionsvorsitzende der SPD und FDP-Fraktionsvorsitzender René Rock. (Quelle: Frank Rumpenhorst/dpa/dpa-bilder)
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Die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen hat vor dem Staatsgerichtshof des Landes eine Niederlage mit ihrem Corona-Sondervermögen erlitten. Das entsprechende Gesetz sei nicht mit der Landesverfassung vereinbar, urteilten Hessens oberste Richter am Mittwoch in Wiesbaden. Die Opposition im hessischen Landtag, die gegen das Sondervermögen geklagt hatte, sprach von einer schweren Schlappe für die Regierung. Die AfD forderte den Rücktritt des hessischen Finanzministers Michael Boddenberg (CDU).

Unmittelbare Folgen hat die Entscheidung des Staatsgerichtshofs allerdings nicht, es müssen keine bisher schon ausbezahlten oder verplanten Finanzhilfen zurückbezahlt oder einbehalten werden. Das Gericht setzte dem Land Hessen eine Frist bis Ende März 2022, um eine Neuregelung zu finden. Bis dahin seien die bisherigen Vorschriften gültig.

Das kreditfinanzierte Corona-Sondervermögen ist ein milliardenschweres Hilfspaket, mit dem die schwarz-grüne Landesregierung die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie bekämpfen wollte. Es sieht bis Ende 2023 bis zu zwölf Milliarden Euro an Unterstützungsleistungen vor, etwa für Kommunen, denen wegen der Wirtschaftskrise Steuereinnahmen weggebrochen sind. Das Sondervermögen finanziert das Land mit neuen Schulden.

Nicht jedes Sondervermögen sei verfassungsrechtlich unzulässig, hieß es in der Urteilsbegründung des Staatsgerichtshofs. Es komme aber auf die Ausgestaltung an. Im konkreten Fall des Corona-Sondervermögens mit einem "außergewöhnlichem Volumen" in Höhe von 12 Milliarden Euro würden aber Grundsätze des Haushaltsrechts in der hessischen Landesverfassung durchbrochen, wonach alle Einnahmen und Ausgaben des Staates in einen Haushaltsplan gebracht und für jedes Rechnungsjahr veranschlagt werden müssten. Die Abgeordneten könnten außerdem keinen substanziellen Einfluss auf die Verwendung von Geld aus dem Sondervermögen nehmen, das Budgetrecht des Landtags werde dadurch verletzt.

Außerdem werde gegen die sogenannte Schuldenbremse verstoßen, die in die Verfassung aufgenommen wurde und die Aufnahme neuer Schulden grundsätzlich verbietet. Der Staatsgerichtshof verwies auf die Möglichkeit, dass im Fall einer besonderen Notsituation oder eine Naturkatastrophe die Aufnahme neuer Schulden über Kredite als Ausnahmefall möglich sei. Im Gesetz zum Sondervermögen seien aber unter anderem nicht hinreichend die Zwecke festgelegt worden, für die kreditfinanzierte Mittel vergeben werden könnten.

SPD-Fraktionschefin Nancy Faeser wertete das Urteil des Staatsgerichtshofs als große Schlappe für Schwarz-Grün. Die SPD habe von Anfang an davor gewarnt, dass der "Schattenhaushalt" verfassungswidrig sei. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und seine Regierungskoalition seien aber für die Sachargumente der Opposition zu keiner Zeit empfänglich gewesen.

Auch der FDP-Landtagsfraktionsvorsitzende René Rock betonte, dass Nachtragshaushalte der richtige Weg seien, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern. Das Urteil sei ein politisches Desaster für die Landesregierung. Er werde der Koalition nun Gespräche über die nun nötigen Finanzierungsmöglichkeiten anbieten. Beide Fraktionsvorsitzenden kündigten an, eine Sondersitzung des Landtags in der kommenden Woche zu beantragen, um die Konsequenzen aus dem Urteil des Staatsgerichtshofes parlamentarisch zu erörtern.

AfD-Fraktionschef Robert Lambrou begründete die Rücktrittsforderungen für den Finanzminister damit, dass die Landesregierung "beim tiefen Griff in den Honigtopf erwischt" worden sei. Der Versuch, die Corona-Pandemie für die Finanzierung von schwarz-grünen Lieblingsprojekten zu missbrauchen, sei krachend gescheitert.

"Für uns ist klar: Es darf jetzt keine Kürzungen am Landeshaushalt, bei den Kommunen oder bei Maßnahmen gegen die Pandemie geben", betonte Linken-Fraktionschef Jan Schalauske nach dem Urteil. "Die Landesregierung muss nun Wege aufzeigen, wie verhindert werden kann, dass diejenigen die Zeche für die Schuldenbremse zahlen, die in der Krise auf einen handlungsfähigen Staat angewiesen sind."

Finanzminister Boddenberg sagte, er sei froh, dass nun Klarheit herrsche. Das Gericht habe mit seiner Entscheidung Neuland betreten. Es gebe nun Einiges zum Nacharbeiten. "Wir müssen eine Neuregelung schaffen." Wichtig sei jedoch, dass alle bislang beschlossenen Maßnahmen Bestand hätten, betonte der Finanzminister. Das gelte auch für die Maßnahmen, die bereits begonnen hätten.

Abgeordnete der Landtagsfraktionen von SPD und FDP hatten beim Staatsgerichtshof im November 2020 einen Normenkontrollantrag gegen das entsprechende Gesetz "Hessens gute Zukunft sichern" gestellt, die AfD-Fraktion im März dieses Jahres.

Der Steuerzahlerbund sprach mit Blick auf das Urteil von einer guten Nachricht für die Steuerzahler. "Eine Finanzierung aus regulären Haushalten ist transparenter und trägt dazu bei, unnötige Ausgaben zu vermeiden", erklärt der hessische Landesvorsitzende Joachim Papendick. Der DGB Hessen-Thüringen warnte vor falschen Schlussfolgerungen. Es dürfe nun zu keinen Ausgabenkürzungen des Landes kommen, weder auf kurze, noch auf lange Sicht.

Der hessische Landtag hatte das Finanzierungsmodell im Sommer 2020 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen beschlossen. Vor der Verabschiedung im Parlament in Wiesbaden hatte es wochenlang sehr harte Debatten gegeben. Die Opposition lehnt das Sondervermögen vehement ab und spricht seitdem von einem Schattenhaushalt. Gefordert wird stattdessen auch weiterhin, zur Bewältigung der Corona-Kosten auf Nachtragshaushalte zu setzen.

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