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Fall Heinz Müller sorgt für Wirbel - FSV Mainz 05 kündigt Berufung an


Fall Müller sorgt für Wirbel
Richterin: "Die Konsequenzen sind mir bewusst"

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 26.03.2015Lesedauer: 2 Min.
Heinz Müller hat gegen seinen Ex-Klub Mainz 05 geklagt und erstinstanzlich Recht bekommen.Vergrößern des BildesHeinz Müller hat gegen seinen Ex-Klub Mainz 05 geklagt und erstinstanzlich Recht bekommen. (Quelle: dpa-bilder)
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Das Gerichtsurteil zur Befristung von Verträgen im Profisport im Fall von Heinz Müller schlägt hohe Wellen. Nun spricht die zuständige Richterin. "Mir war durchaus bewusst, dass dieses Urteil für Aufsehen sorgen würde und auch, dass es weitreichende Konsequenzen haben kann. Ich verstehe auch, dass es jetzt überall diskutiert wird und es die unterschiedlichsten Auffassungen darüber gibt", sagte Ruth Lippa der "Bild"-Zeitung.

Ihr sei klar, so die Juristin weiter, dass der Profisport durch das Urteil vor einer massiven Umwälzung stehen könnte. "Wir sind aber ein Gericht, ich musste nach Recht und Gesetz entscheiden. Für Spitzensportler dürfen keine anderen Maßstäbe gelten, als für andere Arbeitnehmer", begründete Lippa.

"Bin sicher, dass weitere Instanzen zu keinem anderen Urteil kommen"

Ihr Urteil, so die Richterin weiter, sei zunächst "erstinstanzlich": "Bisher gibt es zu dem Thema noch keine höchstrichterlich bindende Entscheidung." Die 51-Jährige steht hinter ihrem Handeln: "Ich bin von der Entscheidung überzeugt und sicher, dass weitere Instanzen zu keinem anderen Urteil kommen." Das Urteil basiere auf "europarechtlichen Vorgaben, an die wir uns halten müssen".

Müller selbst hatte nicht die Intention, die Praxis ständig befristeter Arbeitsverträge im Profisport vor Gericht zu Fall zu bringen. Müllers Anwalt Horst Kletke bestätigte entsprechende Berichte des "Kickers" und der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". "Heinz Müller hatte uns ursprünglich darauf verklagt, dass sein Arbeitsvertrag um ein weiteres Jahr verlängert wird", sagte Christian Heidel, Manager von Mainz 05, der "FAZ".

FSV Mainz 05 kündigt Berufung an

Müllers Anwalt glaubt deshalb auch nicht, dass der Fall Müller für den Fußball ähnlich einschneidende Folgen haben wird wie das Bosman- Urteil im Jahr 1995. "Das ist ein individueller Rechtsstreit, der nicht über diesen Tellerrand hinausreicht", sagte Kletke.

Das Arbeitsgericht Mainz hatte im Fall des früheren Bundesliga-Torwarts Müller entschieden, dass auch Profisportler nicht beliebig häufig Zwei- oder Dreijahresverträge erhalten können, sondern dass solche Befristungen auch hier engen gesetzlichen Grenzen unterliegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mainz will in Berufung gehen.

VDV für Tarifvertrag, DFL gelassen

Die Spielergewerkschaft VDV hat unterdessen erneut einen Tarifvertrag für Profifußballer gefordert. "Rechtssicherheit kann man nur durch einen Tarifvertrag schaffen. Der Fußball kann kein Interesse daran haben, dauerhaft in einer solchen Unsicherheit zu leben", sagte Geschäftsführer Ulf Baranowsky.

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) gab sich derweil gelassen. "Wir betrachten das Urteil mit der angemessenen Ernsthaftigkeit, es gibt aber derzeit keinen akuten Handlungsdruck", hieß es in einer DFL-Erklärung. "Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und in der Vergangenheit sind andernorts Richter zu gegenteiligen Entscheidungen gekommen."

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