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"Der Bachelor": Knebelverträge verlangen Keuschheit


"Bachelor"-Verträge: Diese Rosen können teuer werden

t-online, jho

Aktualisiert am 14.02.2013Lesedauer: 2 Min.
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Zimperlich darf man nicht sein, wenn man im TV die große Gesangskarriere starten oder die wahre Liebe finden will. Denn was die Fernsehsender in die Verträge schreiben, dürfte so manchen Kandidaten erst einmal zusammenzucken lassen. Wer sich trotzdem darauf einlässt, muss dann mit der ein oder anderen empfindlichen Restriktion rechnen und leben. So offenbar auch die "Bachelor"-Kandidatinnen, deren Verträge die "Bild"-Zeitung vorliegen haben will.

Es fängt bei der Bezahlung an: Die "Bachelor"-Mädels bekämen 1.500 Euro bei Drehstart, weitere 1.000 Euro nach ihrem Ausscheiden aus der Show und 500 Euro dafür, dass sie ihre Film- und Foto-Rechte an RTL übertragen. Steigt eine Kandidatin freiwillig aus, hätte sie nur Anspruch auf die 500 Euro, so "Bild".

Eine Strafe von 1.000 Euro würde dagegen fällig, käme eine Kandidatin auf die Idee, sich aus der Villa in Südafrika zu schleichen. Dafür gibt es aber auch eine recht einleuchtende Erklärung, wie ein RTL-Sprecher dem Blatt sagte: "Dieses Gebot gilt der Sicherheit der Kandidatinnen am Produktionsort."

Bloß nichts ausplaudern

Vor Drehstart hätten sich die Kandidatinnen ärztlich untersuchen lassen und die Mediziner von ihrer Schweigepflicht entbinden müssen, schreibt die "Bild" weiter. Schwangerschaften während des Drehs müssten der Produktion mitgeteilt werden. Auch von körperlichen Veränderungen - von neuen Frisuren bis Schönheits-OPs - sollten die Frauen Abstand nehmen.

Zudem sei vertraglich festgelegt, dass die Kandidatinnen von Vertragsunterzeichnung bis Erstausstrahlung der Final-Folge mit keinem Mann zusammenziehen, sich verloben oder heiraten dürften. Auch Dates mit fremden Männern seien tabu. Was auch logisch wäre, immerhin suchen die Frauen im TV ihren Traummann - entscheiden sie sich im wahren Leben für einen anderen, geben sie automatisch preis, dass es mit dem "Bachelor" offensichtlich nicht geklappt hat.

Dazu passt auch ein weiterer Punkt auf der Verbots-Liste: Das Ausplaudern von Details in sozialen Netzwerken. Die Kandidatinnen müssten laut "Bild"-Zeitung" ihre Facebook-Pinnwand bis zur Ausstrahlung der letzten "Bachelor"-Folge deaktivieren, dürften nichts bei Xing, Twitter und Co. posten. Klar - ein falsches Wort, und die Spannung für die Zuschauer könnte dahin sein.

Geldstrafe bei Geheimnisverrat

Entsprechend drakonisch seien auch die Strafen bei Verstößen gegen Vertragsinhalte. Geheimnisverrat geht ins Geld, schreibt die "Bild" und zitiert aus einem Vertrag: So würden "nicht weniger als 3.000, maximal jedoch eine Million Euro" fällig. Das dürfte den meisten Damen für die Suche nach dem TV-Traummann doch zu viel sein.

Über den Wahrheitsgehalt dieser Informationen schweigt RTL sich indes aus: Man würde sich generell nicht zu vertraglichen Details äußern, teilte der Sender mit.

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