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Telekom muss Miete für Kabelkanäle nicht senken - Vodafone scheitert erneut mit Klage


Vodafone unterliegt vor Gericht
Telekom muss Miete für Kabelkanäle nicht senken

dpa, Claus Haffert

21.12.2018Lesedauer: 2 Min.
Telekom-Werbung auf einem Verteilerkasten: Konkurrent Vodafone muss weiterhin hohe Netzentgelte an die Telekom überweisen.Vergrößern des BildesTelekom-Werbung auf einem Verteilerkasten: Konkurrent Vodafone muss weiterhin hohe Netzentgelte an die Telekom überweisen. (Quelle: MiS/imago-images-bilder)
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Vodafone muss weiterhin fast 100 Millionen Euro pro Jahr für die Nutzung der Kabelnetze an die Deutsche Telekom überweisen. Eigentlich ist die Miete zu hoch angesetzt. Doch die alten Verträge sind bindend, urteilte ein Gericht.

Die Deutsche Telekom muss dem Konkurrenten Vodafone keinen Preisnachlass bei den Mietkosten für Kabelkanäle gewähren. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Donnerstag entschieden. Die Telekom dürfe weiterhin die 2002 vereinbarten Nutzungsentgelte verlangen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Vodafone kann gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Vodafone hatte der Telekom 2003 über eine private Investorengruppe Teile ihres Breitbandkabelnetzes abgekauft. Dagegen blieben die Kabelkanäle, in denen die Breitbandkabel für Fernsehen und Internet verlegt sind, ihr Eigentum. Für deren Nutzung bekommt die Telekom von Vodafone eine Miete von rund 100 Millionen Euro im Jahr.

Vodafone hatte eine Herabsetzung des Entgelts und eine Rückzahlung für vorangegangene Jahre verlangt. Die Telekom missbrauche ihre marktbeherrschende Stellung, hatte Vodafone argumentiert und auf die deutlich niedrigeren Nutzungsentgelte verwiesen, die inzwischen von der Bundesnetzagentur festgelegt worden seien.

Der 1. Kartellsenat des OLG Frankfurts verwarf diese Argumentation. Ein kartellrechtswidriger Missbrauch sei durch das Festhalten an den ausgehandelten Preisen nicht feststellbar. Das Interesse der Telekom am Fortbestehen der Vereinbarung mit Vodafone sei "uneingeschränkt schützenswert".

Vodafone ist damit zum zweiten Mal vor dem OLG Frankfurt gescheitert. Das erste Urteil hatte der BGH aufgehoben und an das OLG zurückverwiesen.

Hinweis: Das Portal t-online.de ist ein unabhängiges Nachrichtenportal und wird von der Ströer Digital Publishing GmbH betrieben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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