t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeDigitalAktuelles

BGH: Unitymedia darf private Router zu öffentlichen Hotspots machen


Klage gescheitert
Unitymedia darf private Router zu Hotspots machen

Von afp, dpa
Aktualisiert am 25.04.2019Lesedauer: 2 Min.
Unitymedia: Der Kabelnetzbetreiber darf Kundenrouter mitnutzen.Vergrößern des BildesUnitymedia: Der Kabelnetzbetreiber darf Kundenrouter mitnutzen. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Router von Unitymedia-Kunden dürfen von dem Kabelnetzbetreiber für den Netzausbau mitgenutzt werden – ohne die Erlaubnis dafür einholen zu müssen. Eine Klage dagegen wurde vom Bundesgerichtshof abgelehnt.

Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia darf die Router seiner Kunden ohne deren ausdrückliche Zustimmung nutzen, um ein flächendeckendes WLAN-Netz aufzubauen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln, das die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen das Unternehmen abgewiesen hatte. Der BGH begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass die Kunden ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht hätten.

Unitymedia hatte seine Kunden 2016 darüber informiert, dass es auf den firmeneigenen Routern ein zweites Signal zum Aufbau des WLAN-Netzes aktivieren will. Die klagende Verbraucherzentrale war der Ansicht, dass dafür eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich sei. Die Verbraucherschützer sahen in dem Vorgehen eine unzumutbare Belästigung und eine aggressive Geschäftspraktik.

Revision blieb erfolglos

Das Landgericht Köln gab der Unterlassungsklage zunächst statt, das Oberlandesgericht wies diese dagegen im Berufungsverfahren ab. Die dagegen von den Verbraucherschützern eingelegte Revision vor dem BGH blieb erfolglos.


Die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals stelle keine Belästigung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dar, erklärten die Bundesrichter. Der ungestörte Gebrauch des Routers durch die Kunden werde dadurch nicht beeinträchtigt. Es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Sicherheit der Kunden gefährdet werde.

Gegen eine Belästigung spreche auch das uneingeschränkte Widerspruchsrecht der Kunden. Wer als Unitymedia-Kunde das zweite WLAN-Signal und damit die Wifispot-Funktion deaktivieren möchte, kann dies nach Unternehmensangaben jederzeit im Online-Kundencenter unter "Meine Produkte/Internet/Wifispot-Einstellungen und Optionen" tun. Damit entfalle dann aber auch die Berechtigung zur Nutzung von Wifispot, also dem Surfen in Hotspots anderer Unitymedia-Kunden, wenn man unterwegs ist.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website