Bei über 26, 30 und 35 Grad Das gilt bei Hitze im Büro

Schon bei moderater Hitze kann es im Job unerträglich werden. Das müssen Arbeitnehmer nicht hinnehmen. Denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, Abhilfe zu schaffen.
Im Sommer schwitzt man nicht nur an Strand und Badesee, sondern auch an manchem Arbeitsplatz. Aber welche Temperatur müssen Beschäftigte noch ertragen und wann ist es zu heiß, um zu arbeiten? Und welche Maßnahmen muss eigentlich der Arbeitgeber ergreifen? Ein Überblick.
Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Hitzefrei?
Nein. Zwar müsse der Arbeitgeber die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten gewährleisten, sagt Kersten Bux von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). "Einen Rechtsanspruch auf Klimatisierung, Homeoffice oder Hitzefrei gibt es aber nicht."
Müssen Arbeitnehmer die Hitze im Büro also dulden?
Nein, das wiederum auch nicht. Denn auch wenn es kein Recht auf bestimmte Maßnahmen gegen Hitze gibt, sieht die BAuA doch verschiedene Maßnahmen vor, aus denen der Arbeitgeber auswählen kann, wenn es im Büro zu heiß wird.
Dazu zählen beispielsweise die Möglichkeit, Jalousien herunterzufahren, früh morgendliches Lüften, Gleitzeitregelungen, Getränke oder gelockerte Bekleidungsregeln. "Was er davon umsetzt, ist ihm überlassen", so Bux.
So oder so: Ein zumutbares Raumklima sollte ohnehin im Interesse des Chefs liegen. Denn klar ist: Wer unter Hitze leidet, der arbeitet nicht mehr produktiv.
Bei wie viel Grad muss der Chef handeln?
Bei über 26 Grad Außen- und Innenlufttemperatur sind geeignete Gegenmaßnahmen ein Soll. Bei über 30 Grad Pflicht. Überschreitet die Lufttemperatur im Raum 35 Grad Celsius, ist das Büro für die Zeit der Überschreitung erst einmal nicht als Arbeitsraum geeignet.
Was, wenn der Arbeitgeber nichts gegen Hitze unternimmt?
Grundsätzlich sollten Unternehmen schon vor einer Hitzewelle wissen, wie sie bei hohen Temperaturen vorgehen. Gibt es so einen Plan nicht, sollten Beschäftigte ihren Chef oder technisch Verantwortlichen rechtzeitig ansprechen und auf eine Strategie dringen, sagt Bux. Im äußersten Notfall, aber auch wirklich nur dann, könnten sie bei Tatenlosigkeit auch die Gewerbeaufsicht oder die Berufsgenossenschaft einschalten.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa-tmn