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Betriebsrat: Ab welcher Unternehmensgröße ist er sinnvoll oder notwendig?


Arbeitsrecht
Betriebsrat: Ab wann ist er sinnvoll oder notwendig?

t-online, Andreas Bender

15.08.2023Lesedauer: 2 Min.
Die Anzahl der Mitglieder des Betriebsrates richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens.Vergrößern des BildesDie Anzahl der Mitglieder des Betriebsrates richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens. (Quelle: fizkes/getty-images-bilder)
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Manche Unternehmen haben einen Betriebsrat, andere nicht. Warum das so ist und welche Rahmenbedingungen gelten.

Anders als bei der Besetzung anderer Positionen im Unternehmen wird der Betriebsrat nicht von der Unternehmensleitung eingesetzt, sondern von der Belegschaft gewählt. Schon darin kommt seine besondere Stellung zum Ausdruck.

Der Betriebsrat und seine Aufgaben

Ein Betriebsrat ist dazu da, sich für die Interessen der Mitarbeiter innerhalb eines Betriebs einzusetzen. Das kann im gewöhnlichen Arbeitsalltag bei kleinen Dingen sein, aber auch im großen Rahmen, indem der Betriebsrat etwa Betriebsvereinbarungen mit der Firmenleitung schließt.

Betriebsrat – keine Pflicht

Die Gründung eines Betriebsrates ist keine Pflicht. Allerdings ist es in jedem Betrieb, der die Voraussetzungen erfüllt, möglich, einen Betriebsrat zu wählen. Der Arbeitgeber darf die Wahl weder verbieten noch behindern. Schon der Versuch dazu kann strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.

Besonders geschützt durch den Gesetzgeber

Den rechtlichen Rahmen rund um den Betriebsrat, seine Rechte und Pflichten und vieles mehr bildet das Betriebsverfassungsgesetz. Sowohl ein Betriebsrat als auch Mitarbeiter, die eine Wahl organisieren, sind besonders geschützt. Das hat den nachvollziehbaren Hintergrund, dass ein Arbeitgeber aufgrund seiner stärkeren Position möglicherweise versucht sein könnte, Druck auszuüben, um eine Wahl zu verhindern. Hierzu finden sich auch entsprechende Regelungen im Kündigungsschutzgesetz.

Wichtiges Kriterium ist die Mitarbeiterzahl

Vielleicht denken Sie, ein Betriebsrat ist nur etwas für Großbetriebe. Doch einen Betriebsrat kann man auch in kleinen Firmen wählen. Nötig dafür sind nur fünf ständig beschäftigte Mitarbeiter, die wahlberechtigt sind. Aus wie vielen Mitgliedern ein Betriebsrat besteht, ist ebenfalls an die Mitarbeiterzahl gekoppelt. Hier ein paar Beispiele:

  • 5 bis 20 Mitarbeiter: 1 Mitglied im Betriebsrat
  • 21 bis 50 Mitarbeiter: 3 Mitglieder im Betriebsrat
  • 51 bis 100 Mitarbeiter: 5 Mitglieder im Betriebsrat
  • ab 1.001 Mitarbeiter: 15 Mitglieder

Freistellung, Rechte und Pflichten

Die Arbeit eines Betriebsrates kann sehr umfangreich sein. Zudem braucht er Zeit für Mitarbeitergespräche, Schulungen zum Arbeitsrecht und vieles mehr. Aus diesem Grund können Betriebsräte von anderen Tätigkeiten frei gestellt werden. In Konfliktfällen kann ein Betriebsrat hinzugezogen werden, um Mitarbeiter zu unterstützen. Es gibt zahlreiche Rechte, aber auch Pflichten und Vorschriften, die im Betriebsverfassungsgesetz geregelt sind.

Kleine Betriebe ohne Betriebsrat

Vielleicht kennen Sie es aus eigener Erfahrung: Gerade in kleinen Betrieben fürchten sich manche Firmeninhaber geradezu vor der Wahl eines Betriebsrates. Nicht zuletzt deshalb wird bereits im Vorfeld die nötige Stimmung geschaffen, von einer Wahl abzusehen. Dabei kann ein Betriebsrat auch viele Aufgaben übernehmen, die den Betriebsablauf verbessern.

Versteht man das Verhältnis zwischen Unternehmensleitung und Interessenvertretung der Beschäftigten nicht als Gegnerschaft, sondern als Teamwork, kann die ganze Firma von einem Betriebsrat profitieren. Und Konflikte können in geordneten Bahnen und auf zivilisierte Weise gelöst werden.

Verwendete Quellen
  • gesetze-im-internet.de: "Betriebsverfassungsgesetz" (Stand: 19.07.2023)
  • verdi.de: "Das ABC zum Betriebsrat" (Stand: 10.07.2023)
  • verdi-bub.de: "Mitbestimmung - Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats" (Stand: 19.07.2023)
  • verdi.de: "Betriebsratswahlen" (Stand: 06.03.2023)
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