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Gesetzesänderungen | Renten bis Paketpreise: Das ändert sich im Juli


Renten bis Paketpreise
Für Verbraucher ändert sich im Juli einiges


Aktualisiert am 30.06.2023Lesedauer: 5 Min.
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Passanten in München: Auf deutsche Verbraucher kommen einige Änderungen zu. (Quelle: IMAGO/Rolf Poss)

Das zweite Halbjahr startet mit mehreren Gesetzesänderungen, die Ihre Finanzen betreffen. Allerdings sind die Neuerungen nicht für jeden positiv.

Es gibt zwei Monate im Jahr, an denen besonders viele Gesetze in Kraft treten: gleich zum Jahreswechsel im Januar und dann noch einmal sechs Monate später. Und so kommen auch diesen Juli wieder mehrere Änderungen auf die Bürger zu. Wir fassen die wichtigsten für Sie zusammen.

Renten steigen

Für Rentner gibt es zum 1. Juli mehr Geld: In Westdeutschland steigen die Bezüge um 4,39 Prozent, in den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent. Damit gilt dann bundesweit ein einheitlicher Rentenwert – und das ein Jahr früher als gesetzlich vorgesehen. Grund dafür ist, dass sich die Löhne im Osten besser als erwartet entwickelt haben.

Für die Rente eines Durchschnittsverdieners mit 45 Beitragsjahren bedeuten die Erhöhungen monatlich im Westen knapp 71 Euro und im Osten gut 93 Euro mehr. Individuell können die Zuwächse natürlich variieren. Lesen Sie hier, was das Rentenplus je nach aktueller Höhe der Bezüge für Sie in Euro und Cent bedeutet.

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Maestro-Aus

Ab dem 1. Juli dürfen Banken und Sparkassen keine neuen Karten mit Maestro-Funktion mehr ausgeben. Bestehende Girokarten mit Maestro-Symbol können Sie aber bis zu ihrem Ablaufdatum weiter nutzen. Sie bleiben voll funktionstüchtig.

Das Maestro-System stellte bisher sicher, dass Sie auch im Ausland mit der Girokarte bezahlen und Geld abheben konnten. Fällt die Funktion weg, könnte sich das ändern – muss es aber nicht. Denn die Banken können auf andere Systeme wie Mastercard Debit, Visa Debit oder V-Pay zurückgreifen, damit ihre Kunden die Girokarte auch im Ausland einsetzen können. Mehr zum Maestro-Aus lesen Sie in diesem Artikel.

Pflegebeiträge steigen

Viele Beschäftigte müssen ab 1. Juli höhere Beiträge in die Pflegeversicherung einzahlen. Grund ist die Pflegereform, die die gestiegenen Kosten in der Branche abfedern und die Finanzierung fairer gestalten soll. Während Familien mit jüngeren Kindern eine Entlastung winkt, wird von kinderlosen Arbeitnehmern mehr Lohn einbehalten.

Rentner sind von der Reform ebenfalls betroffen – und das sogar besonders stark. Denn anders als Erwerbstätige müssen Sie die Pflegebeiträge komplett selbst tragen.

Das sind die Beitragssätze ab Juli:

  • kein Kind: 4 Prozent; Arbeitnehmeranteil: 2,3 Prozent
  • ein Kind: 3,4 Prozent; Arbeitnehmeranteil: 1,7 Prozent
  • zwei Kinder: 3,15 Prozent; Arbeitnehmeranteil: 1,45 Prozent
  • drei Kinder: 2,9 Prozent; Arbeitnehmeranteil: 1,2 Prozent
  • vier Kinder: 2,65 Prozent; Arbeitnehmeranteil: 0,95 Prozent
  • fünf oder mehr Kinder: 2,4 Prozent; Arbeitnehmeranteil 0,7 Prozent

Gut zu wissen

Um von den Kinder-Entlastungen bei der Pflegeversicherung zu profitieren, muss Ihr Arbeitgeber wissen, dass Sie Kinder haben. Reichen Sie dafür zum Beispiel eine Kopie der Geburts- oder Abstammungsurkunden ein. Alternativ können Sie auch eine Kindergeldbescheinigung oder einen Auszug aus dem Geburtenregister vorlegen.

Neue Freibeträge bei Witwenrente

Haben Bezieher von Hinterbliebenenrente ein eigenes Einkommen, wird dieses auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Allerdings gilt das erst, wenn die Einnahmen einen bestimmten Betrag übersteigen. Dieser Freibetrag steigt zum 1. Juli einheitlich für alle Bundesländer auf 993 Euro (bisher: 951 Euro im Westen und 938 Euro im Osten). Je Kind, das Anspruch auf eine Waisenrente hat, erhöht er sich um 211 Euro (bisher: 202 Euro im Westen und 199 Euro im Osten).

Der Anteil des Einkommens, der über der individuellen Freigrenze liegt, wird zu 40 Prozent auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Konkret heißt das: Beträgt das Nettoeinkommen eines Witwers ohne Kinder 1.200 Euro monatlich, ist die Freigrenze ab Juli um rund 207 Euro überschritten. 40 Prozent davon, das sind 82,80 Euro, werden dann von dieser Rente abgezogen. Lesen Sie hier, welches Einkommen auf die Witwenrente angerechnet wird.

Zuverdienst beim Bürgergeld

Hartz IV heißt inzwischen Bürgergeld – und bekommt zum 1. Juli noch ein Update. Folgendes ändert sich:

  • Die Freibeträge verbessern sich für alle Erwerbstätigen: Bei einem Hinzuverdienst von 100 bis 520 Euro im Monat werden 20 Prozent davon nicht aufs Bürgergeld angerechnet. Von Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro dürfen Sie 30 Prozent behalten. Bei einem monatlichen Einkommen von 1.000 bis 1.200 Euro beziehungsweise bis 1.500 Euro bei Alleinerziehenden bleiben nach wie vor 10 Prozent anrechnungsfrei.
  • Schüler, Studierende und Auszubildende dürfen Einkommen bis zur Minijobgrenze von 520 Euro ohne Anrechnung behalten. Gleiches gilt beim Bundesfreiwilligendienst oder beim Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ). Einkommen aus Ferienjobs dürfen Schüler komplett behalten. Wer für sein Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung erhält, muss diese bis zu einem Betrag von 3.000 Euro jährlich nicht anrechnen.
  • Wer während des Bürgergeldbezugs eine Weiterbildung mit Abschluss beginnt, erhält für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen Prämien. Hinzu kommt ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat. Für Weiterbildungen, die keinen Berufsabschluss zum Ziel haben und länger als acht Wochen dauern, erhalten Bürgergeldbezieher monatlich einen Bonus von 75 Euro.
  • Wer Bürgergeld bezieht, kann künftig ein ganzheitliches Coaching oder eine Betreuung in Anspruch nehmen.
  • Während einer medizinischen Reha wird das Bürgergeld weiterhin gezahlt. Ein Antrag auf Übergangsgeld entfällt damit.
  • Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet. Auch Erbschaften gelten nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen.
Video | Neues Bürgergeld: "Das ist Hartz V!"
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Quelle: t-online

Post erhöht die Preise

Manche DHL-Kunden müssen vom 1. Juli an höhere Preise bezahlen: Das Porto für das 10-Kilo-Paket steigt von 9,49 auf 10,49 Euro. Pakete bis 31,95 Kilogramm werden um 3,50 Euro teurer. Sie kosten statt 16,49 Euro dann 19,99 Euro. Auch Dienstleistungen wie Nachnahme oder Sperrgut lässt sich DHL mehr kosten.

Höhere Pfändungsfreigrenze

Jedem Bürger steht ein bestimmter Betrag vom Einkommen zu, der nicht gepfändet werden darf. Dieser pfändungsfreie Grundbetrag steigt ab 1. Juli von 1.339,99 Euro auf 1.409,99 Euro. Er gilt für Schuldner, die keinen Unterhalt zahlen müssen. Sind Sie unterhaltspflichtig, steigen die Freigrenzen wie folgt:

  • ein Unterhaltsberechtigter: 1.939,99 Euro
  • zwei Unterhaltsberechtigte: 2.229,99 Euro
  • drei Unterhaltsberechtigte: 2.519,99 Euro
  • vier Unterhaltsberechtigte: 2.819,99 Euro
  • fünf Unterhaltsberechtigte: 3.109,99 Euro

Liegt Ihr Arbeitseinkommen über dem Grundfreibetrag, bleiben drei Zehntel des darüber hinausgehenden Nettogehalts unpfändbar (§ 850c Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO)). Sind Sie unterhaltspflichtig, dürfen für die erste Person weitere zwei Zehntel des Nettogehalts nicht gepfändet werden. Für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person kommt jeweils ein weiteres Zehntel hinzu.

Vereinfachtes Kurzarbeitergeld endet

In der Pandemie hatte die Bundesregierung den Zugang zum Kurzarbeitergeld vereinfacht – und wegen der Energiekrise zuletzt noch einmal verlängert. Doch nun ist endgültig Schluss. Zum 1. Juli können Betriebe erst dann wieder Kurzarbeit anmelden, wenn bei mindestens einem Drittel der Belegschaft ein Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent vorliegt. Bisher reichten 10 Prozent der Belegschaft.

Elektronisches Rezept einlösen

Ab 1. Juli können gesetzlich Versicherte das E-Rezept mit ihrer Versichertenkarte in der Apotheke einlösen – vorausgesetzt, die Apotheke ist bereits an das System angeschlossen. Bis Ende Juli soll das für voraussichtlich 80 Prozent der Apotheken gelten. Es ist dann nicht mehr nötig, dass Ihnen der Arzt ein Rezept auf Papier ausstellt.

Gasspeicherumlage steigt

Die Gasspeicherumlage, die einen Bruchteil des Erdgaspreises ausmacht, steigt zum 1. Juli auf 1,45 Euro je Megawattstunde (0,145 Cent je Kilowattstunde) von bisher 59 Cent je Megawattstunde. Für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh ergeben sich Mehrkosten von gut 18 Euro im Jahr.

Verwendete Quellen
  • bundesregierung.de: "Mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner"
  • bundesgesundheitsministerium.de: "Reform der Pflegeversicherung: mehr Leistungen für stationäre und ambulante Pflege"
  • ing.de: "Ihre Finanzen im Juli"
  • verdi.de: "Bürgergeld – Hartz IV reformiert"
  • arbeitsagentur.de: "Einführung des Bürgergelds"
  • recht.bund.de: "Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2023 nach § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023)"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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