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Krankenversicherung als Student: Was Sie beachten sollten


Beim Studienbeginn entscheiden
So sind Studenten krankenversichert


Aktualisiert am 03.11.2020Lesedauer: 4 Min.
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Junge Frau am Computer (Symbolbild): Studenten können sich entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern lassen.Vergrößern des Bildes
Junge Frau am Computer (Symbolbild): Studenten können sich entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern lassen. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)

Viele Studenten sind bei ihren Eltern krankenversichert und müssen sich ansonsten um nichts kümmern. Doch es ist nicht immer so einfach. Wer von der günstigen Familienversicherung profitiert und wer nicht.

Rund 57 Millionen Menschen sind in Deutschland Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse. Weitere 16,16 Millionen Menschen sind laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen beitragsfrei über ein Familienmitglied versichert.

Zu ihnen zählen vor allem Ehepartner und Kinder mit wenig oder gar keinem Einkommen, die so beitragsfrei mitversichert sind. Auch viele Studenten profitieren von diesem Modell. Damit es mit der Familienversicherung während des Studiums aber klappt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Wie bin ich als Erstsemester versichert?

Zu Beginn des Studiums können Sie sich entscheiden: Wollen Sie gesetzlich oder privat versichert sein? Diese Entscheidung sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen – denn Sie müssen während des gesamten Studiums bei der gewählten Versicherungsform bleiben.

In der Regel ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Studenten die bessere Wahl. Wenn Sie bereits über Ihre Eltern familienversichert sind, müssen Sie das zu Beginn des Studiums lediglich nachweisen. Um in der Familienversicherung zu bleiben, sollten Sie allerdings die Verdienstgrenzen beachten.

Denn monatlich dürfen Sie nicht mehr als 538,33 Euro (Stand: 2020) verdienen – sonst müssen Sie sich in der studentischen Krankenversicherung selbst versichern. In diesem Fall gilt: Wenn Sie vor Beginn des Studiums in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert waren, müssen Sie auch während des Studiums in die studentische Krankenversicherung der gesetzlichen Kasse bleiben.

Waren Sie bisher privat versichert, können Sie entweder in der privaten Krankenversicherung (PKV) bleiben, oder in die studentische Krankenversicherung wechseln.

Für Studierende ist die gesetzliche Krankenversicherung oft die günstigste Wahl. Falls Sie aber spezielle Anforderungen oder Vorerkrankungen haben, kann es sinnvoll sein, in der privaten Krankenversicherung zu bleiben.

Wie viel kostet die Krankenversicherung für Studenten?

Die Kosten für die gesetzliche, studentische Krankenversicherung orientieren sich am monatlichen Bafög-Bedarfssatz von 752 Euro. Der Sockelbeitrag der studentischen Krankenversicherung beträgt 10,22 Prozent des Bedarfssatzes, also 76,05 Euro.

Hinzu kommt noch der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenversicherung, der aktuell durchschnittlich bei 1,1 Prozent liegt. Außerdem kommt der Beitrag für die Pflegeversicherung dazu. Studenten bis 23 zahlen monatlich 22,94 Euro für die Pflegeversicherung, ältere Studenten zahlen 24,28 Euro. Ausnahme ist, wenn sie Kinder haben. Dann zahlen Studenten ab 23 den niedrigeren Satz.

Die Beiträge für die PKV sind individuell sehr unterschiedlich. Die Höhe der Beiträge orientiert sich am Alter, den gewählten Leistungen und etwaigen Vorerkrankungen.

Was ist, wenn ich nebenbei jobbe?

Wenn Sie über Ihre Eltern familienversichert sind und das auch bleiben wollen, müssen Sie die Verdienstgrenzen beachten. Sie dürfen monatlich maximal 538,33 Euro oder als Minijobber höchstens 455 Euro im Monat verdienen.

Überschreiten Sie eine dieser Einkommensgrenzen regelmäßig, sind Sie nicht mehr beitragsfrei familienversichert. Dann müssten Sie den Studentenbeitrag von rund 100 Euro inklusive Pflegeversicherung bezahlen (siehe oben). Es lohnt sich deshalb, vorher auszurechnen, was langfristig günstiger ist – mehr Einkünfte aus dem Job, oder beitragsfrei versichert bleiben.

Falls Sie privat versichert sind oder ohnehin selbst die Krankenkassenbeiträge zahlen, gelten diese engen Verdienstgrenzen nicht.

Bis zu welchem Alter kann ich mich als Studentin oder Student versichern lassen?

Die Altersgrenze für die Familienversicherung von Studenten liegt bei 25 Jahren. Die studentische Krankenversicherung ist bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres möglich.

Bei den privaten Krankenversicherungen kommt es auf den jeweiligen Tarif an – teils steigen die Tarifkosten mit höherem Alter, oft in einem Fünf-Jahres-Rhythmus.

Was passiert nach Ende des Studiums mit der Krankenversicherung?

Das hängt ganz davon ab, wie es in Ihrem Leben weitergeht. Wer keine Einnahmen hat, kann sich gegebenenfalls bis zum Alter von 23 Jahren über ein Elternteil familienversichern.

Nehmen Sie einen sozialversicherungspflichtigen Job auf, zahlt der Arbeitgeber ganz normal die Hälfte der Krankenkassenbeiträge. Finden Sie hingegen nicht sofort eine Stelle, Sie also Hartz IV beantragen müssen, übernimmt das Jobcenter die Krankenkassenbeiträge.

In jedem Fall sind Sie verpflichtet, der Krankenkasse Ihren geänderten Status mitzuteilen. In diesem Zuge können Sie auch die Möglichkeiten für die künftige Versicherung besprechen. Falls Sie nicht in der gesetzlichen Kasse bleiben wollen, können Sie auch Ihren Austritt erklären und die Folgeversicherungserklärung einer privaten Krankenversicherung vorlegen.

Privat Versicherte, die nach dem Studium eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können sich entscheiden, ob sie in der privaten Versicherung bleiben oder zu einer gesetzlichen Kasse wechseln.

Welche Leistungen erhalten Mitglieder der studentischen Krankenversicherung?

Studentisch krankenversicherte bekommen dieselben Leistungen wie alle anderen gesetzlich Versicherten auch. Das sind die üblichen Regelleistungen und mögliche Zusatzleistungen, die die ausgewählte Krankenkasse anbietet.

Dazu gehören ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung, Früherkennungsuntersuchungen, Leistungen bei Schwangerschaft, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und internationale Krankenversicherung innerhalb der EU.

Zwei wichtige Ausnahmen: Studenten haben keinen Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld.

Bekomme ich einen Zuschuss vom Bafög-Amt für die studentische Krankenversicherung?

Wenn Sie Bafög erhalten und gleichzeitig Ihre eigene Krankenversicherung bezahlen müssen, können Sie beim Bafög-Amt einen Zuschuss beantragen. Dieser beträgt 84 Euro im Monat. Für die Pflegeversicherung bekommen Sie 25 Euro Zuschuss.

Auch ältere Studierende bekommen Hilfe. Ab dem 30. Lebensjahr müssen Studierende in die normale gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Ihnen zahlt das Bafög-Amt dafür einen höheren Zuschlag von 155 Euro. Der Pflegeversicherungszuschlag liegt dann bei 34 Euro.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Finanztip
  • gkv-spitzenverband.de
  • krankenkassen.de
  • krankenkassenzentrale.de
  • bafög.de
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