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Poliovirus, Masern und Co.: Diese Kinderkrankheiten sind für Erwachsene gefährlich


Diese Kinderkrankheiten sind für Erwachsene gefährlich

Von dpa, msc

Aktualisiert am 13.12.2022Lesedauer: 4 Min.
Ein Polio-Viruspartikel: Im Abwassersystem von New York ist die Krankheit nachgewiesen worden.Vergrößern des BildesEin Polio-Viruspartikel: Im Abwassersystem von New York ist die Krankheit nachgewiesen worden. (Quelle: Uncredited/CDC/dpa/dpa)
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Das Poliovirus galt als ausgerottet und ist alles andere als Kinderkram. Das betrifft noch mehr Kinderkrankheiten, die für Erwachsene gefährlich werden können.

Ein vermeintlich ausgerottetes Virus schreckt New York im Sommer 2022 auf. Nachdem Polioviren in Abwasserproben von vier Stadtbezirken nachgewiesen wurden, ruft New Yorks Gouverneurin Kathy Hochul den Katastrophenfall aus. Ungeimpfte Bewohner der Millionenmetropole sollen sich impfen lassen. Die auch als Kinderlähmung bekannte Viruserkrankung Poliomyelitis war im Juli im US-Bundesstaat New York erstmals seit fast zehn Jahren wieder diagnostiziert worden.

Sogenannte Kinderkrankheiten plagen nicht nur den Nachwuchs, sondern können auch Erwachsene treffen. Oft kommen in solchen Fällen sogar zusätzliche Komplikationen hinzu. Woran erkennen Sie die Erkrankungen? Und was können Sie dagegen tun? Ein Überblick über die wichtigsten Kinderkrankheiten:

Kinderlähmung (Poliomyelitis)

Vor Einführung der Impfung waren Polioviren weltweit verbreitet. Der Erstkontakt mit dem Erreger fand meist schon im Kindesalter statt, so entstand der Begriff "Kinderlähmung".

An Polio – abgekürzt für Poliomyelitis – starben im 20. Jahrhundert Tausende Kinder oder trugen dauerhafte Lähmungen davon, bis in den 1950er Jahren ein Impfstoff gefunden wurde. Inzwischen gilt die Infektionskrankheit in den meisten Weltregionen als ausgerottet. Nur in Ländern wie Afghanistan oder Pakistan trat Polio immer noch auf.

Polio ist eine meldepflichtige Virusinfektion. Europa gilt seit 2002 laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) als poliofrei, die letzte Erkrankung in Deutschland wurde 1990 registriert. Das Poliovirus wird hauptsächlich fäkal-oral übertragen. Daher begünstigen schlechte hygienische Verhältnisse die Ausbreitung des Virus. Die Inkubationszeit der Infektion beträgt bis zu 14 Tage. Nach 2-3 Tagen beginnt die Virusausscheidung im Stuhl und kann bis zu 6 Wochen, in sehr wenigen Einzelfällen auch Monate oder Jahre dauern.

Oft bleibt die Infektion asymptomatisch, sie kann aber auch grippeähnliche Symptome wie Halsschmerzen, Fieber, Müdigkeit und Übelkeit hervorrufen. Polio kann auf das Zentralnervensystem übergreifen und Lähmungen sowie motorische Schwächungen verursachen. Die Impfung muss im Laufe des Lebens aufgefrischt werden.

Masern

Die meldepflichtige Virusinfektion tritt mit charakteristischem Hautausschlag (bräunlich-rosafarbene Hautflecken), begleitet von erkältungsähnlichen Symptomen auf. Häufig kommen Komplikationen wie Mittelohrentzündung und Lungenentzündung hinzu, eine gefährliche Komplikation ist eine Gehirnentzündung. In Deutschland wurden 15 Todesfälle durch Masern zwischen 2001 und 2012 erfasst. Seit den 1970er Jahren wird zusammen mit Mumps und Röteln (MMR) gegen Masern geimpft. Eine zweite Impfung ist notwendig, damit der Schutz wirksam bleibt.

Diphtherie (Halsbräune)

Gegen die meldepflichtige bakterielle Infektion wird seit den 1960er (DDR) beziehungsweise den 1970er Jahren (BRD) geimpft. Eine Variante der Diphtherie befällt die Atemwege, verläuft meist mit Fieber, Heiserkeit und Entzündungen an Mandeln oder Rachen. Sie kann zu Atemnot bis hin zu Erstickungen führen. Eine überstandene Infektion bewirkt keine lebenslange Immunität, die Impfung muss aufgefrischt werden. Zwischen 2001 und 2016 wurden in Deutschland insgesamt 80 Diphtherie-Fälle bekannt.

Mumps

Bei der meldepflichtigen viralen Infektion schwellen die Ohrspeichel- und Speicheldrüsen schmerzhaft an. Es kommt zu Fieber und Abgeschlagenheit. Jenseits des Kindesalters kann auch das Zentralnervensystem betroffen sein. Gehörlosigkeit oder Störungen der Fruchtbarkeit sind möglich. Seit 1976 wird mit dem Kombinationsimpfstoff MMR geimpft, seit 2006 sind die Windpocken in das Impfpaket aufgenommen worden (MMRV).

Röteln

Die meldepflichtige Viruserkrankung zeigt zunächst ähnliche Symptome wie eine starke Erkältung, hinzu kommen kleine rote Flecken im Gesicht und auf dem Körper. Für Erwachsene sind Röteln gefährlicher, es kann zu einer Mittelohrentzündung, Gelenkschmerzen oder einer Herzbeutelentzündung kommen. Über die Plazenta kann eine schwangere Frau ihren Fötus anstecken, was im Frühstadium Missbildungen hervorrufen kann. Immunität ist meist nach zweimaliger MMR-Impfung hergestellt.

Keuchhusten

Neben Kindern gelten seit einiger Zeit auch Erwachsene als gefährdet, an der meldepflichtigen bakteriellen Infektion zu erkranken. Eine Impfung schützt nur zeitweise, sie muss regelmäßig aufgefrischt werden.

Scharlach

Die bakterielle Infektion ist in einigen Bundesländern meldepflichtig. Typisch für Scharlach sind Symptome ähnlich einer Angina, ein roter Hautausschlag sowie die rosa-rötliche "Himbeerzunge". Nach einer Scharlach-Infektion ist man nur gegen einen Bakterientyp immunisiert, kann sich aber neu anstecken. Eine Impfung gibt es nicht.

Windpocken (Varizellen)

Es handelt sich um eine meldepflichtige Infektion mit Herpesviren. Typisch sind Fieber und juckende rote Pusteln am Körper, die mit ansteckender Flüssigkeit gefüllt sind. Narben entstehen durch Kratzen oder Infektionen mit anderen Bakterien. Bei Erwachsenen verlaufen die Windpocken meist schwerer, es können zusätzliche Komplikationen auftreten. Menschen über 60 Jahre können erneut in Form der Gürtelrose erkranken. Eine Impfung gibt es seit 2004, seit 2018 wird sie für Senioren empfohlen.

Hand-Fuß-Mund-Krankheit

Typisch für die nicht meldepflichtige Viruserkrankung ist ein schmerzender Ausschlag im Mund sowie Hautausschläge an den Handflächen beziehungsweise Fußsohlen. Meist sind Kinder unter zehn Jahren betroffen, Erwachsene können ebenfalls daran erkranken. Es ist keine Impfung notwendig.

Drei-Tage-Fieber

Diese Infektion mit Herpesviren ist nicht meldepflichtig. Auf dreitägiges Fieber folgt Hautausschlag. Es ist keine Impfung notwendig.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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