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Masern-Ausbruch in Bayern: Diese Personen sollten sich impfen lassen


Nach Masern-Ausbruch in Bayern
Wer sich impfen lassen sollte


06.06.2025Lesedauer: 2 Min.
Masern-ImpfpflichtVergrößern des Bildes
Die Masernimpfpflicht wurde eingeführt, nachdem es wiederholt zu Masernausbrüchen gekommen war (Archivbild). (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-bilder)
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Der Landkreis Freyung-Grafenau meldet sechs Masern-Fälle. Auslöser soll ein internationales Festival Anfang Mai gewesen sein. Wie ist die Lage in Deutschland?

Masern gelten fälschlicherweise als Kinderkrankheit – die Erkrankung kann auch Erwachsenen sehr gefährlich werden. Nun kam es in Bayern zu einem Ausbruch der Krankheit. Wie der Bayrische Rundfunk jetzt meldet, sei ein Festival Anfang Mai der Beginn der Infektionskette gewesen. An ihm hätten rund 400 Menschen teilgenommen, neben den sechs Fällen im Landkreis Freyung-Grafenau seien zwölf weitere Fälle in Polen, Tschechien, Italien und England bekannt.

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Unter den Fällen in dem bayrischen Landkreis sei ein schulpflichtiges Kind, das die Realschule besucht. Nach Bekanntwerden des Falles soll der Impfstatus aller Kontaktpersonen in der Schule und dem privaten Umfeld überprüft worden sein. In der Klasse des Kindes verfügen alle Schüler über einen ausreichenden Impfschutz – mit Ausnahme eines ungeimpften Kindes. Dieses bleibe vorsorglich drei Wochen dem Unterricht fern.

Ausbrüche wegen zu geringer Impfquote

Immer wieder kommt es in Deutschland zu Maserninfektionen und -ausbrüchen. Im Jahr 2024 wurden 645 Fälle der meldepflichtigen Erkrankung an das Robert Koch-Institut übermittelt. Für das laufende Jahr gibt es bislang nur Zahlen aus dem März, demnach waren es zu diesem Zeitpunkt 49 Infektionsfälle.

Was Masern so gefährlich macht

Masern sind eine hochansteckende Virusinfektion. Die Erkrankung beginnt meist mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopfschmerzen und Bindehautentzündung. Später entwickelt sich ein Hautausschlag, der sich über den ganzen Körper ausbreitet. Gefürchtet sind die teils schwerwiegenden Komplikationen wie Mittelohr-, Lungen- oder Gehirnentzündung. Besonders gefährdet sind kleine Kinder, Säuglinge, ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem. In Deutschland ist die Impfung für Kinder, die Kitas oder Horte besuchen, obligatorisch. Auch für Erzieher, Lehrer, medizinisches Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen etc. besteht eine Impfpflicht. Mehr dazu lesen Sie hier.

Ein Grund für die Ausbrüche sind die vergleichsweise geringen Impfquoten. Die Quote der Kinder, die bis zum Alter von 15 Monaten die erste Masernimpfung erhielten, lag 2023/ 2024 bei etwa 87 Prozent. Der volle Impfschutz tritt allerdings erst nach der zweiten Impfung ein. Hier lag die Quote nur noch bei 77 Prozent. Die Unterschiede dabei sind groß: Während in Sachsen nur 55 Prozent eine vollständige Impfung haben, sind es in Schleswig-Holstein 84 Prozent. Im oben genannten Landkreis Freyung-Grafenau betrug die Impfquote nur rund 60 Prozent.

Die WHO empfiehlt eine Impfquote von mindestens 95 Prozent für die zweite Masernimpfung, um eine Herdenimmunität zu erreichen. Unter Herdenimmunität versteht man den Zustand, bei dem ein so großer Teil der Bevölkerung gegen einen bestimmten Krankheitserreger immun ist, dass auch nichtimmune Personen vor einer Ansteckung geschützt werden.

Wer sich impfen lassen sollte

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt für Erwachsene, die nach 1970 geboren sind und deren Impfstatus unklar ist oder die nicht beziehungsweise in der Kindheit nur einmal gegen Masern geimpft wurden, als Standardimpfung eine einmalige Impfung gegen Masern. Die Impfung erfolgt mit einem Kombinationsimpfstoff, mit dem gleichzeitig auch gegen Mumps und Röteln (MMR-Impfstoff) geimpft wird.

Hintergrund: Die Impfung war seit 1970 in der DDR eine Standardimpfung, in der Bundesrepublik wird sie seit 1974 von der Ständigen Impfkommission empfohlen. Da die Masern so ansteckend sind, geht man davon aus, dass Personen, die vor 1970 geboren wurden, die Krankheit bereits durchgemacht haben und daher eine Immunität erworben haben.

Die Masernimpfung bietet einen lebenslangen Impfschutz.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.

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