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Corona-Lockerungen in Deutschland: Hier gilt die Maskenpflicht weiterhin


Nach Corona-Lockerungen
Hier bleibt die Maske vorerst Pflicht


Aktualisiert am 04.04.2022Lesedauer: 3 Min.
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Maskenpflicht im Supermarkt: Künftig könnten die Masken in Geschäften immer seltener werden.Vergrößern des Bildes
Maskenpflicht im Supermarkt: Künftig könnten die Masken in Geschäften immer seltener werden. (Quelle: eldinhoid/getty-images-bilder)

In diesen Tagen fällt in fast allen Bundesländern die Maskenpflicht für Einkauf oder Freizeit. Trotzdem gibt es noch einige Geschäfte oder auch Freizeiteinrichtungen, die den Mund-Nasen-Schutz weiterhin verlangen.

Lediglich Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern greifen zunächst noch härter durch: Dort gilt eine landesweite Hotspot-Regelung und die Maskenpflicht gilt weiterhin großflächig. In allen anderen Bundesländern ist die Maskenpflicht in Supermärkten oder Geschäften, in Hotels oder Theater, Kinos, Museen entweder bereits am 1. oder 2. April gefallen oder die Abschaffung der Maßnahme folgt ab 3. April.

Letztlich liegt das Hausrecht allerdings bei den einzelnen Handelsketten oder Inhabern, sie können entscheiden, ob in ihren Geschäften oder Freizeiteinrichtungen weiterhin eine Maskenpflicht gilt. Einige haben sich dafür entschieden, der Großteil jedoch dagegen.

Maskenpflicht fällt bei großen Supermarktketten

Während die großen Supermarkt- und Discounter-Gruppen wie Aldi, Lidl, Penny, Kaufland und Rewe bereits angekündigt haben, die Maskenpflicht je nach Vorgabe im jeweiligen Bundesland abzuschaffen oder aber sich nach den Vorgaben zu richten, sobald sie feststehen, gilt die Edeka-Gruppe als Sonderfall.

Viele Filialen sind inhabergeführt und können so einzeln über die Maßnahmen im jeweiligen Markt entscheiden. Allerdings kündigte Edeka ebenfalls an, die Maskenpflicht nicht grundsätzlich aufrechtzuerhalten. "Da fehlen uns die Möglichkeiten der Kontrollen", wird eine Sprecherin von der Nachrichtenagentur dpa zitiert.

Dennoch wollen einige wenige Einzelhändler beispielsweise in Nordrhein-Westfalen an der Maskenpflicht festhalten. Das zeigt eine Umfrage des Handelsverbands Nordrhein unter 400 Einzelhändlern. 17 Prozent der Händler gaben an, eine hauseigene Maskenpflicht durchsetzen zu wollen. Rund 44 Prozent wollen die Maskenpflicht zumindest unter den Mitarbeitern beibehalten.

Der SWR hat zudem einen kleinen inhabergeführten Supermarkt in Heidelberg gefunden, in dem die Maskenpflicht weiterhin gelten soll. Das Stammpublikum sei älter und die Ladenfläche so klein, hat der Inhaber gegenüber SWR erklärt.

Viele Gastronomen, Kultureinrichtungen und Apotheken bleiben bei Maskenpflicht

Wie der RBB berichtet, halten in Berlin viele Hotels und Gaststätten an der Maskenpflicht fest. "Die Inzidenzen sind gewaltig hoch, deswegen sind die Hotels und Gaststätten in der Frage, wie sie mit dem Wegfall der Maskenpflicht umgehen wollen, gespalten", wird Thomas Lengfelder, Hauptgeschäftsführer des Berliner Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga zitiert. Etwa die Hälfte der Betriebe wolle die Maskenpflicht zunächst beibehalten.

Auch in den Berliner Apotheken solle die Maskenpflicht weiterhin gelten, sagte der Sprecher des Berliner Apotheker-Vereins, Stefan Schmidt, dem RBB. Unter anderem eine Reihe von Berliner Kulturinstitutionen hat ebenfalls bereits erklärt, an der Maskenpflicht festhalten zu wollen. Dazu zählen zum Beispiel die drei Opernhäuser der Stadt, das Deutsche Theater, die Schaubühne, das Berliner Ensemble und das Humboldt Forum. Im Rahmen des sogenannten Hausrechts ist es möglich, weiter auf der Maskenpflicht zu bestehen.

Auch in Fitnessstudios galt bisher eine Maskenpflicht, das könnte sich jetzt ebenfalls ändern. Wie der SWR berichtet, spricht der Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheitsanlagen keine Empfehlungen dazu aus. Die Fitnessstudios würden allerdings vorsichtig agieren und zumindest den Mitarbeitern das Tragen von Masken empfehlen.

Einheitliche Maskenpflicht bleibt in einigen Bereichen

Und auch bundesweit bleibt die Maskenpflicht im Rahmen der Basisschutzmaßnahmen in einigen Bereichen weiterhin bestehen – unabhängig von Hausrecht oder individuellen Entscheidungen. Das ist unter anderem der Fall in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Heimen, Arztpraxen, Justizvollzugsanstalten und dem ÖPNV.

Ebenfalls bundesweit bestehen bleibt die Maskenpflicht zudem im Fern- und Flugverkehr: Wer Fernbusse, Züge oder den Flieger nutzt, muss sowohl an Bord als auch an Haltestellen oder Bahnhöfen und Flughäfen weiterhin eine Maske tragen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • "Welle Niederrhein": "Geschäfte setzen weiter auf Maskenpflicht", 1. April 2022.
  • rbb24.de: "Einzelhändler wollen Kunden tendenziell auch ohne Maske einlassen", 31. März 2022.
  • swr.de: "Wegfall der Maskenpflicht: Wie Einzelhandel, Friseure und Fitnessstudios reagieren", 31. März 2022.
  • Nachrichtenagentur dpa
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