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Verbotene Babynamen in Deutschland: Welche Namen abgelehnt wurden


Kindeswohlgefährdung
Diese Babynamen sind in Deutschland nicht erlaubt

Von t-online, hja

Aktualisiert am 05.08.2025 - 17:13 UhrLesedauer: 3 Min.
Ein Baby im Krankenhaus kurz nach seiner Geburt: Bei der Namensgebung müssen Eltern einiges beachten (Symbolbild).Vergrößern des Bildes
Ein Baby im Krankenhaus kurz nach seiner Geburt: Bei der Namensgebung müssen Eltern einiges beachten (Symbolbild). (Quelle: SimonSkafar/getty-images-bilder)
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Babynamen sind bekanntlich Geschmackssache. Doch nicht alle Namen sind erlaubt – und einige ernten Kritik. Diese Richtlinien gelten in Deutschland.

Extravagante Babynamen sorgen nicht selten für Erstaunen, Irritation und Kritik. Kürzlich hat ein Name auf der Liste neugeborener Babys der Universitätsklinik Leipzig eine Diskussion in den sozialen Medien entfacht. Die Klinik veröffentlichte die Liste auf der Plattform Instagram und hieß alle Babys vom 3. August willkommen – darunter auch Yahya Sinwar. Die negativen Reaktionen bezogen sich auf den Namensvetter, den getöteten Hamas-Anführer im Gazastreifen, Jahja al-Sinwar. Obwohl der Name im arabischen Sprachraum weitverbreitet ist, reagierten viele Nutzer mit Unverständnis.

Nicht nur problematische Namensvetter geben Anlass, sich mit den Regeln der Namensgebung auseinanderzusetzen. Auch besonders extravagante Vornamen – oft von prominentem Nachwuchs – stoßen nicht selten Debatten an. Ein Beispiel: Die US-amerikanische Influencerin Nara Smith nannte ihre drei Kinder Rumble Honey, Slim Easy und Whimsy Lou. Aber auch in Deutschland setzen viele Promis auf außergewöhnliche Namen: Die Tochter von Model, Musikerin und Moderatorin Bonnie Strange heißt Goldie Venus.

Während manche Namen den Anschein erwecken, dass die Eltern einen ganz besonderen, einzigartigen Namen für ihr Kind auswählen wollten, wirken andere eher wie ein schlechter Scherz oder gar eine Bestrafung. So mussten deutsche Standesämter in der Vergangenheit schon Namen wie "Scheißerle", "Bierstübl" oder "Puhbert" ablehnen. Es stellt sich die Frage: Was ist bei der Namensgebung eigentlich erlaubt?

Diese Regeln gelten für die Namensgebung in Deutschland

Welche Vornamen erlaubt sind und welche nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Vor allem aber von der individuellen Entscheidung eines Standesbeamten. Spezielle Gesetze für die Namensgebung gibt es in Deutschland nicht. Es haben sich jedoch einige Richtlinien etabliert, an denen sich die Standesämter orientieren.

Generell gilt: Der Name darf das Kindeswohl nicht gefährden. Das ist etwa dann der Fall, wenn ein vorgeschlagener Vorname vermuten lässt, dass das Kind dafür später diskriminiert oder gehänselt werden könnte.

Laut der Plattform anwalt.de gelten außerdem folgende Vorgaben:

  • Der Vorname sollte deutlich als solcher erkennbar sein.
  • Negativ besetzte Begriffe, Marken-, Orts- und Familiennamen werden in der Regel abgelehnt. Eine Ausnahme sind international anerkannte Vornamen, die in Deutschland als Familienname oder Marke etabliert sind.
  • Auch beleidigende oder herabwürdigende Namen und Krankheiten oder medizinische Bezeichnungen sind unzulässig.
  • Bei Namen mit religiöser Bedeutung gilt: Namen mit negativer Besetzung wie Judas sind nicht erlaubt, Namen von Heiligen wie Jesus hingegen schon.
  • Kurzformen von Vornamen sind nur dann geeignet, wenn sie allgemein gebräuchlich sind; Kosenamen hingegen nicht.
  • Adelstitel und akademische Titel werden ebenfalls nicht als Vornamen anerkannt.
  • Es gibt keine Begrenzung zur Anzahl der Vornamen, auch hier wird jedoch geprüft, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
  • Außerdem dürfen Geschwister nicht denselben Erstnamen tragen.

Vornamen, die in Deutschland abgelehnt wurden

Diese Richtlinien halten manche Eltern nicht davon ab, absurde Vornamen für ihre Kinder zu beantragen. So lehnten die Standesämter etwa folgende Namen ab:

  • Borussia
  • Joghurt
  • Knirpsi
  • Puhbert
  • König
  • Lord
  • McDonald
  • Crazy Horse
  • Vaginia
  • Peanut
  • Mickilauda
  • Osama bin Laden
  • Popcorn
  • Scheißerle
  • Shaggy
  • Ferrari

In Deutschland gibt es keine verbindliche Liste mit Vornamen, die grundsätzlich verboten sind. Es ist obendrein wichtig zu beachten, dass Namen, die in der Vergangenheit abgelehnt wurden, nach dem Ermessen anderer Standesämter möglicherweise in der Zukunft zugelassen werden.

Diese Vornamen wurden genehmigt

Doch nicht alle extravaganten Namen werden abgelehnt. So erhielten etwa folgende Namen eine Genehmigung:

  • Schokominza
  • Nemo
  • Frodewin
  • Popo
  • Schneewittchen
  • Dee-Jay
  • Prestige
  • Sheriff
  • Champagna
  • Rapunzel
  • Pippilotta
  • Siebenstern
  • Sultan

Wenn sich werdende Eltern unsicher sind, ob der von ihnen ausgewählte Name vom Standesamt genehmigt wird, können sie übrigens auf der Webseite der Gesellschaft für deutsche Sprache ein Gutachten beantragen. Das Gutachten ist zwar keine Garantie für die amtliche Bewilligung. Er dient jedoch als eine Orientierungshilfe für das Standesamt, dass der Name aus sprachlicher Sicht problemlos verwendet werden kann.

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