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Corona-Krise: Einreisesperre für bestimmte Regionen geplant


Bereits ab Samstag
Kommt die Einreisesperre für bestimmte Regionen?

Von dpa, sms

29.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Grenzkontrollen: Bald könnte es auch zu Deutschland wieder Einreisesperren geben.Vergrößern des BildesGrenzkontrollen: Bald könnte es auch zu Deutschland wieder Einreisesperren geben. (Quelle: Photothek/imago-images-bilder)
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Risikogebiete und Reisewarnungen gehören wegen der Corona-Pandemie mittlerweile fast zum Alltag. Jetzt soll jedoch eine weitgehende Einreisesperre geplant sein. Welche Länder wären davon betroffen?

In ganz Europa steigen die Corona-Infektionszahlen weiter an, mittlerweile verbreiten sich auch mehrere SARS-CoV-2-Mutationen in den Ländern. Deshalb haben sowohl die EU als auch die Bundesregierung über neue, strengere Maßnahmen beim Thema Reisen beraten und erste Beschlüsse festgelegt.

Was soll für Deutschland gelten?

Für Verbreitungsgebiete besonders gefährlicher Varianten des Coronavirus soll möglicherweise schon ab Samstag eine weitgehende Einreisesperre gelten. Das geht aus einem neuen Verordnungsentwurf hervor, mit dem sich am Freitag das Kabinett befasst. Darin ist eine Befristung vom 30. Januar bis zum 17. Februar vorgesehen. Ausnahmen sollen für Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland sowie für den Warenverkehr gemacht werden.

Welche Länder sind von den Einreisesperren betroffen?

Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte die neuen Einreiseregeln bereits am Donnerstag angekündigt. Nach derzeitigem Stand sollen sie für Großbritannien, Irland, Portugal, Südafrika und Brasilien gelten. Diese fünf Länder sind von der Bundesregierung bereits als sogenannte Virusvarianten-Gebiete eingestuft worden. Nach "Spiegel"-Informationen rechnet die Bundesregierung zudem damit, dass auch die Niederlande und Dänemark bald zu den Hochinzidenzgebieten zählen könnten. Ab 31. Januar sind laut Robert Koch-Institut auch Lesotho und Eswatini als Virusvarianten-Gebiete eingestuft.

Was genau gilt dann für Reisende?

Nach dem Entwurf für das Kabinett, an dem noch Änderungen möglich sind, sollen Fluggesellschaften sowie Bahn-, Bus- oder Schiffsunternehmen ab Samstag aus den genannten Gebieten keine Personen mehr nach Deutschland befördern dürfen. Ausnahmen werden nicht nur für den Frachtverkehr und die in Deutschland lebenden Menschen gemacht, sondern auch für die Beförderung von medizinischem Personal, Ambulanzflüge, den Transport von Transplantationsorganen und Beförderungen aus dringenden humanitären Gründen. Auch Transitpassagiere sollen ausgenommen werden, genauso wie Crews von Luftfahrzeugen und Schiffen.

Worauf hat sich die Europäische Union bereits geeinigt?

Die EU-Staaten haben sich auf Empfehlungen für verschärfte Regeln beim Reisen innerhalb der Europäischen Union geeinigt, hinter den deutschen Vorstellungen bleiben sie jedoch zurück. Die Einigung der Botschafter der 27 EU-Staaten vom Freitag betrifft die Einreise aus Gebieten mit sehr vielen Corona-Infektionen oder hoher Verbreitung neuer Virusvarianten. Auf neue Regeln für die Einreise von außerhalb der EU verständigten sich die Staaten zunächst nicht.

Die Empfehlungen sehen nun vor, dass die bereits bestehende Corona-Ampel-Karte der EU-Gesundheitsagentur ECDC um eine weitere "dunkelrote" Kategorie ergänzt wird. Diese gilt für Hochrisikogebiete mit mehr als 500 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen zwei Wochen. Schon jetzt sind auf der Karte je nach Infektionsgeschehen Regionen grün, orange oder rot markiert, zuletzt war fast die komplette EU rot.

Reisende aus dunkelroten Regionen sollen sich künftig schon vor der Abreise einem Corona-Test unterziehen und bei der Ankunft isolieren müssen. Das Gleiche soll für Regionen gelten, in denen neue Virusvarianten verbreitet sind.

Welche Ausnahmen gelten auf EU-Ebene?

Ausnahmen sind zum Teil für Beschäftigte im Verkehrswesen vorgesehen. Auch sollten Grenzpendler von den Vorgaben ausgenommen werden, vor allem, wenn sie wichtige Funktionen ausüben. Dies könnte etwa ein Job im Gesundheitswesen sein. Falls doch an der Testpflicht festgehalten werde, solle die Frequenz der Tests angemessen sein. Sollte die Infektionslage auf beiden Seite der Grenze ähnlich sein, solle auf derlei Test-Anforderungen verzichtet werden. Betont wird zudem, dass es keine pauschalen Einreiseverbote, Grenzschließungen oder Flugverbote geben solle.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Robert Koch-Institut
  • spiegel.de: "Sorgen wegen Corona-Mutationen: Diese Reiseverbote könnten ab Samstag gelten", 28. Januar 2021
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