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Corona | Omikron: Urlaub an Weihnachten? Wohin Sie jetzt noch reisen können


Corona bedroht Weihnachtsurlaub
Wohin Sie jetzt noch reisen können

Hans-Werner Rodrian, SRT

Aktualisiert am 17.12.2021Lesedauer: 4 Min.
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Sylt: Ein Besuch der Insel lohnt sich auch im Winter. Für Übernachtungen gilt derzeit 2G.Vergrößern des Bildes
Sylt: Ein Besuch der Insel lohnt sich auch im Winter. Für Übernachtungen gilt derzeit 2G. (Quelle: ahornfoto/getty-images-bilder)

Omikron und die im Tagesrhythmus geänderten Corona-Vorschriften machen Urlaubern die Planung momentan nicht gerade leicht. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Ziele und klären die Stornofrage.

Oh du Fröhliche? Normalerweise würden sich in den kommenden Wochen Millionen Menschen ein paar schöne Tage im Schnee oder in der Sonne gönnen. Doch die Corona-Mutante Omikron bedroht den Weihnachtsurlaub.

Der neue Bundesverkehrsminister Volker Wissing hat bereits dazu geraten, an Weihnachten zu Hause zu bleiben. Gesundheitsminister Lauterbach will immerhin "die Fallzahlen so stark absenken, dass wir gute Weihnachtsferien feiern und auch reisen können".

Viele Urlauber fragen sich nun: Wohin kann man überhaupt noch reisen? Wir geben einen Überblick:

Deutsche Küste

Von Ostfriesland bis Usedom gilt aktuell 2G für Übernachtungen und in Restaurants. Das hat zu einigen Stornierungen ungeimpfter Gäste geführt, sodass nun wieder auch vorher ausgebuchte Gegenden wie Sylt oder Norderney freie Betten melden.

Schon jetzt haben die Tourismusverantwortlichen Bedenken: "Wir haben Sorge vor einem erneuten Lockdown", sagte Carola Schmidt, die Geschäftsführerin des Harzer Tourismusverbandes, der dpa.

Deutsche Alpen

In Bayern gilt wie in ganz Deutschland 2G in Restaurants und Hotels, teilweise auch freiwillig 2G plus. Auch in den bayerischen Bergbahnen gilt jetzt nur noch 2G: Man muss also nur noch geimpft oder genesen und nicht mehr zusätzlich täglich getestet sein. In den bayerischen Hotspots mit einer Inzidenz über 1.000 finden überhaupt nur noch Geschäftsleute ein Bett für die Nacht.

Österreich

Die Alpenrepublik macht's spannend: Nach dem Kurzzeit-Lockdown öffnen am 12. Dezember die Skihotels nur in Tirol und Vorarlberg. Salzburg, Oberösterreich und vermutlich auch Kärnten warten noch bis 17. Dezember.

Skigebiete durften auch schon im Lockdown geöffnet bleiben, allerdings nur für Geimpfte und Genesene. Deutsche dürfen – anders als im Vorwinter – problemlos einreisen und Ski fahren, aber eben mindestens bis 17. Dezember teilweise nicht übernachten.

Italien

3G und go: Von Südtirol bis Sizilien steigen zwar auch die Inzidenzen. Bislang kann man mit Impfung oder Test (in Italien "Green Pass" genannt) aber relativ problemlos Urlaub machen. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Bergbahnen müssen die Urlauber den "Green Pass" dabei haben, also das EU-Covid-Zertifikat, und belegen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

In den Restaurants gilt mittlerweile 2G. Gratistests gibt es nicht mehr. Diskotheken sind geöffnet, man darf aber nur mit dem "Super Green Pass" (2G) rein.

Spanien

Das im Vorjahr so hart getroffene Land sonnt sich aktuell noch in verhältnismäßig günstigen Pandemiewerten. Doch die Inzidenzen ziehen gerade an. Deutsche Urlauber brauchen 3G, weil Deutschland aus spanischer Sicht als Risikogebiet gilt. Zusätzlich ist das elektronische Einreiseformular "Spain Travel Health" nötig, ohne das man nicht ins Flugzeug steigen darf.

Auf Mallorca wurden gerade die Vorschriften verschärft: Ins Restaurant oder die Disco geht es für Ungeimpfte nur noch mit Test. Auf den Kanaren herrscht dagegen in Restaurants bislang nur Maskenpflicht bis zum Tisch, es wird jedoch auch 3G diskutiert.

Türkei und Ägypten

Die beiden beliebten Sonnenziele locken deutsche Urlauber mit günstigen Preisen und verhältnismäßig unproblematischen Einreisevorschriften (3G und Internetanmeldung), sind aber aus deutscher Sicht Hochrisikogebiete. Geimpfte und genesene Urlauber muss das nicht sonderlich stören; Ungeimpfte müssen dagegen nach der Rückreise in Deutschland für mindestens fünf Tage in Quarantäne. Das gilt auch für Kinder unter 12 Jahren, die ja offiziell noch gar keine Impfmöglichkeit haben.

Emirate

Das Emirat Dubai ist bekannt als Ort der Superlative. Die 7-Tage-Inzidenzen sind glücklicherweise minimal: Sie liegen seit Wochen unter 5.

Diesen Winter kommt zum Wolkenkratzer-Strandurlaub als weitere Attraktion die Expo, die noch bis 1. März 2022 in dem Wüstenemirat stattfindet. Zur Einreise benötigt man einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test oder eine mindestens 28 Tage zurückliegende Zweitimpfung. Außerdem ist eine Auslandskrankenversicherung nachzuweisen.

Das Klima fühlt sich an wie Sommerurlaub, Luft und Wasser sind wohlige 25 Grad warm.

Karibik

8, 10 und 16: Das sind aktuell die geradezu paradiesischen 7-Tage-Inzidenzwerte von Kuba, Jamaika und der Dominikanischen Republik. Manch sonnenhungriger Festflüchter denkt da an einen Traumurlaub in trüber Zeit. Zumal die Ferieninseln dringend auf Urlaubsgäste angewiesen sind und niemandem bei der Einreise unüberwindliche Steine in den Weg rollen.

Das wesentliche Risiko heißt – wie überall auf der Welt – Omikron: Niemand weiß, ob sich die neue Variante anderswo schneller durchsetzt als in Deutschland. Eine Erklärung zum Virusvariantengebiet würde 14 Tage Anschlussquarantäne bedeuten – keine schöne Aussicht.

Kostenlos stornieren bei Hochstufung?

Kann man seine Reise kostenlos stornieren, wenn ein Land zum Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet erklärt wird? Darüber streiten sich aktuell die Reisejuristen. Der emeritierte Kemptener Professor Ernst Führich stellt sich auf die Seite der Reiseindustrie und behauptet: "Wer nach zwei Jahren Pandemie trotzdem bucht, reist auf eigene Gefahr und hat die vertraglich vereinbarten Stornokosten zu tragen."

Der Würzburger Spezialrechtsanwalt Kay Rodegra hält dagegen zumindest die RKI-Einstufung eines Landes zum Virusvariantengebiet für einen berechtigten Reiserücktrittsgrund – aber nur bei Pauschalreisen. Rodegra zum FVW-Verlag: "Ich würde bis zwei Wochen vor Reiseantritt warten und auch zunächst Rücksprache mit dem Reiseveranstalter halten." Versicherbar ist das Risiko, dass ein Urlaubsland Hochrisiko- oder Variantengebiet wird, momentan nicht.

Verwendete Quellen
  • Reiseredaktion SRT
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