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EU-Kommission genehmigt Freigabe von Milliarden-Geldern für Polen


Eingefrorene Corona-Hilfen
EU-Kommission genehmigt Milliarden-Freigabe für Polen

Von dpa-video, afp
Aktualisiert am 29.02.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0416506080Vergrößern des BildesPolens Ministerpräsident Donald Tusk und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen: Polen habe "beachtliche Bemühungen" unternommen, sagte sie. (Quelle: Beata Zawrzel/imago-video)
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Zu der vorherigen polnischen Regierung hatte die EU Bedenken an der Rechtsstaatlichkeit angemeldet und Gelder eingefroren. Nun bekommt das Land Milliarden-Summen.

Die EU-Kommission hat formell die Freigabe von rund 137 Milliarden Euro für Polen genehmigt, die wegen Bedenken zur Rechtsstaatlichkeit eingefroren worden waren. Das teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Es handele sich dabei um rund 60 Milliarden Euro Corona-Hilfen und rund 76,5 Milliarden Euro aus einem Fonds, mit dem der Lebensstandard unter den EU-Staaten angeglichen werden soll.

Bereits am Freitag hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei einem Besuch in Polen bereits angekündigt, das Geld freigeben zu wollen. Die neue pro-europäische Regierung Polens habe "beachtliche" Bemühungen unternommen sowie Reformen für die Unabhängigkeit der Gerichte eingeleitet. Mehr dazu lesen Sie hier.

EU leitete 2017 Verfahren gegen Polen ein

Der polnische Justizminister Adam Bodnar hatte der EU zuvor einen Plan vorgelegt, um ein Ende laufender EU-Strafverfahren zu erreichen. Von der Leyen begrüßte den Plan.

2017 hatte die EU ein Verfahren eingeleitet, mit dem Polen wegen Verstößen gegen das Rechtsstaatsprinzip sein Stimmrecht im EU-Ministerrat zu verlieren drohte. Warschau hofft auf ein Ende des Verfahrens vor den Europawahlen Anfang Juni. Ungarn wäre dann das einzige Land, gegen das noch ein solches Verfahren läuft.

In Polen regiert seit Dezember der pro-europäische Donald Tusk, der von 2014 bis 2019 Präsident des Europäischen Rates war. Zuvor hatte in Polen seit 2015 die rechtsnationale PiS-Partei den Ministerpräsidenten gestellt. Die Regierung um Tusks Vorvorgängerin Beata Szydło hatte die Unabhängigkeit und den Handlungsspielraum des polnischen Verfassungsgerichts stark eingeschränkt, was letztlich zum Verfahren der EU-Kommission führte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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