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Trotz Ukraine-Krieg: Bundesregierung will zurück zur Schuldenbremse


Schuldenbremse wieder 2023
Haushaltsentwurf: Mehr Schulden in diesem Jahr als bislang geplant

Von afp, reuters, mam

Aktualisiert am 14.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Christian Lindner, Bundesfinanzminister: Das Finanzministerium will die Neuverschuldung im kommenden Jahr drastisch senken.Vergrößern des BildesChristian Lindner, Bundesfinanzminister: Das Finanzministerium will die Neuverschuldung im kommenden Jahr drastisch senken. (Quelle: Political Moments/imago-images-bilder)
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Um die Auswirkungen des Ukraine-Krieges abzufedern, sieht das Finanzministerium einen Ergänzungshaushalt vor. Im kommenden Jahr solle die Schuldenbremse aber wieder eingehalten werden, so Finanzminister Lindner.

Als Folge des Ukraine-Krieges bereitet sich das Bundesfinanzministerium darauf vor, dass der Bund in diesem Jahr womöglich mehr neue Schulden aufnehmen muss als bisher geplant. Finanzminister Christian Lindner (FDP) werde dem Kabinett am Mittwoch einen Haushaltsentwurf für 2022 vorlegen, der eine Nettoneuverschuldung von 99,7 Milliarden Euro im Kernhaushalt plus 100 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen für das geplante Sondervermögen Bundeswehr vorsehe, hieß es am Montag im Ministerium.

Dies gelte aber nur vorläufig. Es sei vereinbart, dass Lindner parallel zu den laufenden Bundestagsberatungen einen Ergänzungshaushalt einbringen werde, der die Auswirkungen des Ukraine-Krieges für Wirtschaft und Verbraucher und weitere Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung berücksichtige.

2023: Schuldenbremse soll wieder eingehalten werden

Dadurch könnte die Neuverschuldung im laufenden Jahr noch weiter steigen. "Wir können bei bestem Gewissen nicht voraussagen, welche Folgen für den Bundeshaushalt der Krieg haben wird", hieß es.

Für das laufende Jahr muss der Bundestag also ein drittes Jahr in Folge die Schuldenbremse aussetzen. Für 2023 hingegen sieht Finanzminister Lindner Deutschland auf dem Weg, die Schuldenbremse im Grundgesetz wieder einzuhalten. In seinem Reuters am Montag vorliegenden Entwurf für die Kabinettssitzung am Mittwoch heißt es, der zweite Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt "ebnet – unter erneuter Inanspruchnahme der Ausnahmeklausel – den Weg zur Einhaltung der regulären Schuldenobergrenze ab dem kommenden Jahr".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP, Reuters
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