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IStGH in Den Haag: Chefankläger Karim Khan räumt seinen Posten


Sexuelles Fehlverhalten?
Chefankläger des Strafgerichtshofs legt Amt nieder

Von afp, t-online
16.05.2025 - 17:41 UhrLesedauer: 2 Min.
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Karim Khan, der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag: Ihm wird sexuelles Fehlverhalten gegenüber einem Mitglied seines Büros vorgeworfen. (Quelle: Piroschka Van De Wouw)
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Karim Khan gibt sein Amt als Chefankläger des Strafgerichtshofs auf. Vor allem wegen einer Entscheidung ist er politisch umstritten.

Angesichts der gegen ihn laufender Ermittlungen wegen mutmaßlichen sexuellen Fehlverhaltens hat der Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), Karim Khan, sein Amt vorerst niedergelegt. Khan habe entschieden, sein Amt bis zum Abschluss der Untersuchungen ruhen zu lassen, erklärte sein Büro am Freitag. Mehrere Medien hatten über Vorwürfe unangemessenen Verhaltens gegen den Briten berichtet, eine Untersuchung läuft seit November.

Medienberichten zufolge wird Khan sexuelles Fehlverhalten gegenüber einem Mitglied seines Büros vorgeworfen. Khan wies die Vorwürfe zurück. Nach Angaben seines Büro werden Khans Stellvertreter vorerst die Amtsgeschäfte des UN-Chefanklägers führen.

Der IStGH-Chefankläger hatte in den vergangenen Jahren immer wieder für Aufsehen gesorgt. So erwirkte er etwa kurz nachdem die Vorwürfe gegen ihn öffentlich wurden einen Haftbefehl gegen den israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu, dessen damaligen Verteidigungsminister Joav Gallant und mehrere Anführer der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas. Begründet wird das Vorgehen mit angeblichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg.

Microsoft sperrt offenbar Khans Emailkonto

Im Februar war Khan deswegen in das Visier der US-Regierung gekommen: Trump hatte als Reaktion gegen Khan und andere Angestellte des Gerichtshofs Sanktionen verhängt. So wurden ausländische Staatsbürger etwa für die Einreise in die USA gesperrt – US-Bürger setzen sich bei einer Rückkehr in die Vereinigten Staaten wohl einer Verhaftung aus.

Wie die US-amerikanische Nachrichtenagentur Associated Press (AP) berichtet, hat Microsoft deswegen das E-Mail-Konto Khans gesperrt – wohl, um nicht selbst in den Fokus der US-Regierung zu geraten. Auch auf sein Bankkonto in seinem Heimatland Großbritannien soll der Chefankläger keinen Zugriff mehr haben.

Angestellte des Strafgerichtshofs erklären, dass die Sanktionen ihre Arbeit stark einschränken. Auch Verfahren, die sich nicht um mögliche Kriegsverbrechen Israels in Gaza drehen, würden so verlangsamt. Khan erwirkte in seiner Amtszeit etwa auch einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin wegen des Vorwurfs der unrechtmäßigen Verschleppung ukrainischer Kinder.

Verwendete Quellen
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