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Fall Linda W: Bundesanwaltschaft will härter gegen IS-Frauen vorgehen


Islamischer Staat
Bundesanwaltschaft will härter gegen IS-Frauen vorgehen

Von dpa
Aktualisiert am 15.12.2017Lesedauer: 2 Min.
Propagandavideo der IS-Miliz: Voll verschleierte Frauen mit Gewehren. Nun will die Bundesanwaltschaft härter gegen IS-Frauen vorgehen.Vergrößern des BildesPropagandavideo der IS-Miliz: Voll verschleierte Frauen mit Gewehren. Nun will die Bundesanwaltschaft härter gegen IS-Frauen vorgehen. (Quelle: Syriadeeply.org/dpa-bilder)
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Die Bundesanwaltschaft will härter gegen Frauen vorgehen, die sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat angeschlossen haben – auch wenn sie sich nicht an Kämpfen beteiligt haben.

Zahlreiche Frauen reisten aus Deutschland in die Gebiete des sogenannten Islamischen Staats, identifizierten sich mit seinen Zielen und unterstützten ihn. Auch gegen sie will die Bundesanwaltschaft vorgehen, wenn sie nach Deutschland zurückkehren. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob die Frauen tatsächlich auch ins Kampfgeschehen eingriffen. Das berichten "Süddeutsche Zeitung", SWR und NDR.

Deutsche Frauen in Haft im Irak

"Wir sind der Meinung, dass sich auch bei diesen Frauen die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation bejahen lässt", sagt Generalbundesanwalt Peter Frank. Entscheiden müsse das der Bundesgerichtshof.

Im ehemaligen IS-Gebiet im Irak waren zuletzt immer mehr Frauen festgenommen worden, darunter Minderjährige. Allein vier Frauen mit deutschem Bezug sitzen in Bagdad in Haft und wurden dort inzwischen von Beamten des Bundeskriminalamts (BKA) vernommen. Unter ihnen ist die 17 Jahre alte Linda W. aus Sachsen. Sie hatte sich im Sommer 2016 dem IS angeschlossen und lebte zeitweise in Syrien und im Irak.

Bislang mussten Rückkehrerinnen wenig fürchten

Zwar ermittelt der Generalbundesanwalt gegen Linda W. und weitere Frauen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Eine Strafverfolgung bei Ausreise oder Auslieferung mussten sie aber kaum fürchten, weil sie sich nach bisheriger Meinung der Gerichte mit der bloßen Anwesenheit beim IS – anders als die Männer, die einen Treueschwur leisteten und zumeist kämpften – nicht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung strafbar machten. So beteuert auch Linda W., sie habe nie eine Waffe berührt und sich nur um den Haushalt sowie die Kinder anderer Frauen gekümmert.

Sicherheitsbehörden sind jedoch besorgt über heimkehrende Frauen aus IS-Gebieten. Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen sagte Anfang Dezember: "Frauen, die in den vergangenen Jahren in IS-Gebieten gelebt haben, sind oftmals derart radikalisiert und identifizieren sich so mit der IS-Ideologie, dass man sie mit Fug und Recht auch als Dschihadistinnen bezeichnen kann." Laut Bundesanwaltschaft soll es bereits eine terroristische Straftat sein, wenn jemand zum "Staatsvolk" des IS gehört habe, wie "SZ", NDR und SWR berichten.

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