Wichtiger Zeuge Im Gefängnis gefoltert? Deutscher zeigt syrisches Regime an

Martin Lautwein soll wochenlang in einem syrischen Gefängnis gequält worden sein. Vor seinen Augen wurden offenbar andere Häftlinge getötet. Nun hat der Deutsche rechtliche Schritte gegen die
Erstmals geht ein deutscher Staatsbürger juristisch gegen syrische Funktionäre wegen Folter vor. Ein Sprecher des Generalbundesanwalts bestätigte, dass eine Strafanzeige eingegangen sei. Martin Lautwein habe diese nach seiner Haft in einem syrischen Gefängnis erstattet, teilte das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das ihn dabei unterstützte, mit. Lautwein sei 2018 sieben Wochen lang in einem Militärgefängnis in Damaskus inhaftiert gewesen. Zunächst hatten der Südwestrundfunk, der Westdeutsche Rundfunk und die "Süddeutsche Zeitung" über den Fall berichtet.
Lautwein arbeitete im Irak und in Syrien für eine Hilfsorganisation, die medizinische Infrastruktur aufbaut. Auf einem Basar in Syrien wurde er dem Bericht zufolge zusammen mit einem australischen Kollegen verhaftet und in das Militärgefängnis gebracht. Dort sei er gefoltert worden, sagte er den Medien. In Verhören sei ihm vorgeworfen worden, für einen ausländischen Geheimdienst zu arbeiten, was er dementiert. Er habe auch gesehen, wie andere Häftlinge misshandelt und getötet worden seien. "Es geht darum, die Menschen mit allen Mitteln zu brechen", sagte er.
Lautwein schloss sich 13 Syrern an
Nach 48 Tagen kamen die beiden Kollegen frei. Tschechien habe die Freilassung verhandelt, heißt es in dem Bericht – das Land hatte als einziger EU-Staat noch eine Botschaft in Syrien. Beim Generalbundesanwalt sei der Sachverhalt schon seit zwei Jahren bekannt und Gegenstand der Ermittlungen, sagte der Sprecher. Zum Stand der Ermittlungen konnte er am Dienstag noch nichts sagen.
Mit Hilfe des ECCHR schloss sich Lautwein einer Anzeige von 13 syrischen Folteropfern an, die ursprünglich im März 2017 erstattet worden war. Sie richtet sich gegen ranghohe Funktionäre syrischer Militärgeheimdienste.
"Lautweins Aussage ist für die Aufarbeitung der Verbrechen in Syrien wichtig", erklärte Patrick Kroker, Leiter des Syrienteams des ECCHR. "Bisher konnten Zeugen vor allem von Taten bis zum Jahr 2015 berichten, doch sein Fall belegt: Auch 2018 herrschten dieselben Zustände – vermutlich ist es bis heute so." In Koblenz läuft seit April der weltweit erste Prozess gegen syrische Verantwortliche wegen Staatsfolter.
- Nachrichtenagentur AFP