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Bundestagswahl: Wahlbenachrichtigung verloren? Das können Sie tun


Bundestagswahl 2025
Wahlbenachrichtigung verloren? So können Sie trotzdem wählen

Von t-online
Aktualisiert am 23.02.2025Lesedauer: 2 Min.
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Die Amtliche Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl: Wer Sie verliert, kann trotzdem wählen gehen. (Quelle: IMAGO/Björn Trotzki)
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Am 23. Februar wird in Deutschland der Bundestag neu gewählt. Wie Sie bei der Bundestagswahl trotzdem noch Ihre Stimme abgeben können, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, erfahren Sie hier.

Die Bundestagswahl 2025 findet am Sonntag, 23. Februar, statt. Insgesamt sind fast 60 Millionen Wählerinnen und Wähler dazu aufgerufen, ihren Teil zum Ergebnis der Wahl beizutragen.

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Wahlbenachrichtigung verloren? Was Sie tun können

Doch was kann man tun, wenn die Wahlbenachrichtigung nicht mehr auffindbar oder gar ganz verloren gegangen ist? Zuerst mal heißt das nicht, dass eine Stimmabgabe bei der Bundestagswahl überhaupt nicht mehr möglich ist. Allerdings müssen Sie folgende Schritte beachten.

Zunächst müssen Sie Ihr Wahllokal bestimmen, dafür müssen herausfinden, wo sich dieses befindet. Hilfestellung leistet das zuständige Wahlamt. Die Telefonnummer und weitere Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite Ihrer Stadt. Suchen Sie einfach nach "Wahlamt" und dem Namen Ihrer Stadt bei Google.

Video | "Hätte ich nie gedacht, aber er ist mein Kandidat"
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Quelle: t-online

Denn auch ohne Wahlbenachrichtigung dürfen Sie Ihren Stimmzettel ausfüllen und wählen, sofern Sie im Wahlverzeichnis Ihrer Stadt eingetragen sind. Wichtig ist, dass Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen, um sich auszuweisen.

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung zwar verloren haben, diese aber zuvor erhalten hatten, sind Sie im Wahlverzeichnis registriert. Die Wahlhelfer können Ihre Identität und Eintragung im Verzeichnis prüfen und Ihnen die Stimmzettel aushändigen.

Keine Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl 2025 erhalten?

Falls Sie überhaupt keine Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl erhalten haben, sollten Sie sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Es könnte ein Problem mit Ihrer Registrierung bestehen, das der Klärung bedarf, damit Sie Ihre Stimme noch abgeben können.

Solange Sie diese Schritte beachten, steht einer Stimmenabgabe bei der Wahl nichts im Wege, sofern Sie im Wahllokal und in der Wahlkabine die entsprechenden Verhaltensweisen berücksichtigen.

Bitte beachten Sie:

Ihre Wahlentscheidung und das Abstimmungsverhalten sind Ihre freie Entscheidung. Dieser Artikel dient dazu, Sie über verschiedene Möglichkeiten der Stimmabgabe zu informieren. Welche Parteien Sie wählen und wie Sie Ihre Stimmen verteilen möchten, bleibt vollkommen Ihnen überlassen.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

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