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AfD: Mit Schusswaffen notfalls auch gegen Frauen mit Kindern


Berliner AfD-Chefin
Schusswaffen gegen Frauen mit Kindern? "Ja"

Von dpa
Aktualisiert am 31.01.2016Lesedauer: 2 Min.
Beatrix von Storch bei ihrem Auftritt in der Talkshow von Anne Will.Vergrößern des BildesBeatrix von Storch bei ihrem Auftritt in der Talkshow von Anne Will. (Quelle: dpa-bilder)
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Nachdem sich AfD-Bundesvorsitzende Frauke Petry für den Schutz der deutschen Grenzen mit Waffengewalt eingesetzt hatte, hat nun ihre Stellvertreterin nachgelegt. Die Berliner Chefin der rechtspopulistischen Partei Alternative für Deutschland, Beatrix von Storch, findet es prinzipiell richtig, auch Frauen mit Kindern notfalls mit Schusswafen am Grenzübertritt zu hindern.

Storch, die auch Europaabgeordnete ist, hatte am Samstag auf ihrer Facebookseite auf die umstrittenen Aussagen Petrys verwiesen. Diese hatte in einem Interview des "Mannheimer Morgen" den Einsatz von Schusswaffen bei Grenzkontrollen gefordert, um illegale Grenzübertritte zu verhindern.

Ein Kommentator fragte Storch über das Netzwerk: "Wollt Ihr etwa Frauen mit Kindern an der grünen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt verweigern?" Storch antwortete knapp mit "Ja".

Storch rudert Stück für Stück zurück

Nach einer Flut kritischer Kommentare erklärte die Juristin später: "Ich bin grundsätzlich gegen Gewalt gegen Kinder, das umfasst auch den Einsatz von Schusswaffen gegen minderjährige Migranten durch die Polizei."

Am Sonntag schrieb sie: "Gewalt ist immer das allerletzte Mittel." Sie betonte: "Wir haben keine Forderungen aufgestellt, sondern die Rechtslage referiert. Nach meiner Meinung soll der Bundespolizeipräsident die Grenzpolizei personell in einer Weise aufstellen, die jeden Schusswaffeneinsatz - auch gegen erwachsene Migranten - höchst unwahrscheinlich macht."

Nach zunehmender Kritik ruderte Storch schließlich weiter zurück und sagte: "Gegen Kinder ist der Schusswaffeneinsatz richtigerweise nicht zulässig. Frauen sind anders als Kinder verständig", deshalb könne der Gebrauch von Waffen gegen sie "innerhalb der gesetzlich engen Grenzen" zulässig sein. Eine Voraussetzung sei beispielsweise, dass zuvor ein Warnschuss abgegeben wurde.

"Widerliche Geisteshaltung"

Zuvor hatte es aus anderen Parteien heftige Kritik an den Aussagen von AfD-Chefin Petry gehagelt. SPD-Chef Sigmar Gabriel sagte der "Bild am Sonntag": "Bei der AfD gibt es massive Zweifel, dass sie auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Republik steht. Für mich gehört die AfD in den Verfassungsschutzbericht und nicht ins Fernsehen."

CDU-Generalsekretär Peter Tauber sagte: "Den Schießbefehl an deutschen Grenzen haben wir zum Glück vor über 25 Jahren überwunden." Mit solchen Entgleisungen entlarve sich die AfD "als Ansammlung frustrierter Ewiggestriger, denen Demokratie, Rechtsstaat und Werte wie Nächstenliebe und Barmherzigkeit nichts bedeuten".

Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, nannte die Aussagen der AfD-Vorsitzenden in einer Mitteilung "inhuman, verroht und antidemokratisch". Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter hielt Petry eine "widerliche Geisteshaltung" vor. Bei der AFD handele es sich "mindestens in Teilen um eine rechtsradikale Partei". Die gängige Bezeichnung als rechtspopulistisch "gleicht inzwischen einer Verharmlosung", sagte Hofreiter der "Süddeutschen Zeitung".

GdP-Vize: Waffengewalt nur bei unmittelbarer Gefahr

Der Schusswaffeneinsatz durch Bundesbeamte an der Grenze wird durch das Bundesgesetz zur Ausübung öffentlicher Gewalt geregelt, das 1961 mitten im Kalten Krieg in Kraft trat. Demnach ist Waffengewalt an der deutschen Grenze grundsätzlich möglich.

Die Polizeigewerkschaft GdP schließt dies aber bei einer illegalen Einreise von Flüchtlingen aus. Dazu sagte GdP-Vize Jörg Radek MDR INFO: "Das ist gesetzlich nicht gedeckt. Waffen dürfen nur zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr eingesetzt werden. Die illegale Einreise von Flüchtlingen zählt dazu nicht."

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