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NS-Prozess in Münster: Früherer KZ-Wachmann wird vor Gericht aussagen


NS-Prozess in Münster beginnt
Früherer KZ-Wachmann wird vor Gericht aussagen

Von dpa
Aktualisiert am 04.11.2018Lesedauer: 1 Min.
Besucher gehen am Eingang des Stutthof Museums in Sztutowo (Polen) vorbei: Hier soll der Angeklagte von 1942 bis 1944 an der Mordmaschinerie mitgewirkt haben. (Archivbild)Vergrößern des BildesBesucher gehen am Eingang des Stutthof Museums in Sztutowo (Polen) vorbei: Hier soll der Angeklagte von 1942 bis 1944 an der Mordmaschinerie mitgewirkt haben. (Archivbild) (Quelle: Piotr Wittman/PAP/dpa-bilder)
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Als junger Mann soll er an der Ermordung von Hunderten Menschen mitgewirkt haben, nun sitzt er mit 94 Jahren vor Gericht: Dort will sich der frühere KZ-Aufseher zu den Vorwürfen äußern.

Im Prozess gegen einen früheren SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig (Gdansk) will der heute 94 Jahre alte Angeklagte eine Aussage machen. Das kündigte sein Anwalt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur an.

Sein Mandant werde sich im Laufe des Prozesses zu den Vorwürfen einlassen. In welcher Form dies geschehen werde und wann sei aber noch offen, sagte der Anwalt. Der Prozess beim Landgericht Münster gegen den hochbetagten Angeklagten aus dem Kreis Borken beginnt am Dienstag.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sich als junger Mann in dem Konzentrationslager der Nazis der hundertfachen Mordbeihilfe schuldig gemacht zu haben. Zwischen Juni 1942 und September 1944 war er in dem KZ als Wachmann der SS tätig. In dieser Funktion habe er nicht nur gewusst, dass Menschen dort vergast und erschossen wurden oder aufgrund elender Lebensverhältnisse starben, sondern die Mordmaschinerie auch mit ermöglicht, so die Anklage.

Unter den Nebenklägern sind Angehörige der Mordopfer

17 Nebenkläger verfolgen nach Angaben eines Gerichtssprechers den Prozess, darunter Angehörige in Stutthof getöteter Menschen und Überlebende. Sie kommen aus den USA, Kanada, Israel und Deutschland. Aus Rücksicht auf den Gesundheitszustands des Angeklagten wird maximal zwei Stunden lang verhandelt. Zwischen den Sitzungen müssen immer wieder Ruhetage eingelegt werden. Es sind zunächst dreizehn Prozesstage bis Mitte Januar angesetzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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