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Kinderehen in Deutschland: Aus diesen Staaten kommen die meisten Mädchen


Kinderehen in Deutschland
Aus diesen Staaten kommen die meisten verheirateten Mädchen

Von dpa
Aktualisiert am 11.12.2019Lesedauer: 1 Min.
Protestaktion von Terre des Femmes gegen Kinderehen in Berlin: Der Großteil der verheirateten Mädchen in Deutschland stammt aus EU-Staaten.Vergrößern des BildesProtestaktion von Terre des Femmes gegen Kinderehen in Berlin: Der Großteil der verheirateten Mädchen in Deutschland stammt aus EU-Staaten. (Quelle: imago-images-bilder)
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Seit 2017 gibt es ein Gesetz, das Kinderehen bekämpfen soll. Die Betroffenen sind vor allem junge Mädchen. Nun gibt es Zahlen zu den häufigsten Herkunftsländern.

Der Großteil der in Deutschland lebenden, verheirateten Mädchen stammt aus Staaten der Europäischen Union. Wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion mitteilt, waren von 162 Ausländern, die Ende Oktober als minderjährig und verheiratet im Ausländerzentralregister auftauchten, 70 bulgarische Staatsbürger. 25 verheiratete Minderjährige stammten aus Syrien, 15 aus Rumänien und 11 aus Griechenland. Die Betroffenen sind vor allem Mädchen.

Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen trat am 22. Juli 2017 in Kraft. Es hält fest, dass die "Ehefähigkeit" erst ab dem 18. Lebensjahr besteht. Von der Aufhebung einer nach ausländischem Recht geschlossenen Ehe von 16- oder 17-Jährigen kann jedoch abgesehen werden, wenn dies für das Mädchen oder den Jungen eine schwere Härte darstellen würde.

Keine verlässlichen Zahlen zu Eheaufhebungen

Darüber, wie viele in Deutschland registrierte Kinderehen gerichtlich überprüft und gegebenenfalls aufgehoben wurden, liegen der Regierung nach eigenen Angaben keine Informationen vor. Terre des Femmes hatte im Sommer berichtet, von deutschen Behörden seien 97 Anträge auf Eheaufhebung gestellt worden. Zehn Ehen seien aufgehoben worden.

Die Zahl der verheirateten ausländischen Minderjährigen lag 2016 bei rund 1.400. Erfasst wird im Ausländerzentralregister aber nur, wer verheiratet und aktuell noch minderjährig ist, nicht wer – vielleicht schon vor vielen Jahren – als Kind oder Jugendlicher verheiratet worden war. Eine Registrierung als verheiratet ist bei Menschen, die 15 Jahre alt oder noch jünger sind, nicht möglich.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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