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Islamischer Staat: Razzia und Festnahmen von mutmaßlichen IS-Unterstützern


In mehreren Bundesländern
Razzia und Festnahmen von mutmaßlichen IS-Unterstützern

Von dpa
Aktualisiert am 31.05.2023Lesedauer: 3 Min.
BlaulichtVergrößern des BildesEin Streifenwagen der Polizei ist mit Blaulicht im Einsatz (Symbolbild). Die Bundesanwaltschaft hat sieben mutmaßliche IS-Unterstützer festnehmen lassen. (Quelle: Jens Büttner/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die Terrormiliz IS kämpft nach wie vor. Dafür wird auch in Deutschland Geld gesammelt. Der Justiz ist jetzt ein nahezu bundesweiter Schlag gelungen.

Die Bundesanwaltschaft hat sieben mutmaßliche Unterstützer der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) festnehmen lassen. Es handelt sich um vier Frauen und drei Männer, die überwiegend die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Zudem habe es am Mittwochmorgen Durchsuchungen in 19 Objekten in Berlin, Bayern, Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gegeben, teilte die Karlsruher Behörde mit. Es sei dabei um ein Finanzierungsnetzwerk des IS gegangen. Darüber hatten zuerst auch die Zeitungen "B.Z." und "Bild" berichtet.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die Razzia gegen Unterstützer der Terrororganisation IS am Mittwochmorgen ein entschlossenes Vorgehen genannt. "Wir gehen entschlossen gegen islamistischen Terror vor", schrieb er auf Twitter. Die Generalbundesanwaltschaft habe "bei einer bundesweiten Razzia zahlreiche Objekte durchsucht und sieben mutmaßliche Unterstützer des sog. Islamischen Staats festgenommen", führte er aus. Sie sollen Spenden für die Terrorgruppe gesammelt haben.

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Vier der Festnahmen erfolgten den Angaben zufolge im Kreis Heinsberg und im Rheinisch-Bergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen, je eine weitere in Ulm in Baden-Württemberg, im Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz und Bremen. Den Männern und Frauen wirft die oberste Anklagebehörde des Landes Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor.

Mindestens 65.000 Euro an IS in Syrien transferiert

Anlass der großangelegten Razzia am Mittwoch bei mutmaßlichen Unterstützern der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) ist nach Angaben der Bundesanwaltschaft ein internationales Finanzierungsnetzwerk gewesen. Seit 2020 hätten zwei Anhängerinnen des IS von Syrien aus über den Online-Dienst Telegram für Geldzahlungen geworben, teilte die oberste Anklagebehörde Deutschlands mit.

"In das Netzwerk eingebunden waren Finanzmittler, die Gelder sammelten und Konten oder digitale Spendenkassen zur Verfügung stellten." Das gesammelte Geld sei an IS-Mitglieder in Syrien oder an von dort benannte Mittelsleute transferiert worden – insgesamt mindestens 65.000 Euro.

Die Zahlungen dienten den Angaben zufolge dazu, den IS zu stärken. "Die Gelder wurden insbesondere zur Verbesserung der Versorgungslage von in den nordsyrischen Lagern Al-Hol und Roj inhaftierten Angehörigen der Vereinigung genutzt", erläuterte die Bundesanwaltschaft. "Teilweise wurde den Inhaftierten mit den Geldern die Flucht oder Schleusung aus den Lagern ermöglicht."

Spendenaktionen für Frauen

Die Kampagnen in sozialen Medien mit Titeln wie "Deine Schwester im Camp" laufen schon seit einigen Jahren. Immer wieder gab es Berichte, wonach Frauen, Kinder und Jugendliche, die sich dem IS bis heute zugehörig fühlen, gegen Zahlung hoher Geldbeträge aus dem Lager geschmuggelt wurden.

Von den mehreren Dutzend IS-Frauen, die in den vergangenen Jahren nach Deutschland zurückgekehrt sind, wurden etliche nach ihrer Ankunft inhaftiert und verurteilt. Ein Teil von ihnen kam über Rückholaktionen mit ihren Kindern aus Syrien nach Deutschland, andere wurden abgeschoben oder kamen auf eigene Faust zurück.

Gesetze verschärft

Der IS kontrollierte über Jahre große Gebiete im Bürgerkriegsland Syrien und im benachbarten Irak. Im Juni 2014 rief er ein sogenanntes Kalifat aus und reklamierte seinen Führungsanspruch im globalen Dschihad. Die Hochphase endete laut dem Verfassungsschutz 2016. Mittlerweile haben die Extremisten ihr Herrschaftsgebiet wieder verloren. IS-Zellen sind aber in beiden Ländern weiter aktiv.

Seit Anfang Januar 2014 können gemäß Strafgesetzbuch Taten von Mitgliedern oder Unterstützern des IS, die deutsche Staatsbürger sind, sich in Deutschland aufhalten oder hier tätig werden, strafrechtlich verfolgt werden. Das Innenministerium erließ ferner am 12. September 2014 ein Betätigungsverbot für den IS in Deutschland. Dieses umfasst unter anderem jegliche Beteiligung in sozialen Medien und Demonstrationen zugunsten des IS und jede Art von Unterstützungshandlung wie das Einwerben von Geld und Material sowie das Anwerben von Kämpfern. Diese Handlungen sind seither strafbar.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • generalbundesanwalt.de: Pressemitteilung vom 31.05.2023
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